Rettung verlangte 490 Euro für den Einsatz.
Chefin vom Dienst Veronika Kaiser |
Leichenblass lag unsere Kollegin auf dem Boden ihres Büros. Sie klagte über ein Taubheitsgefühl in den Händen. Wir befürchteten einen Schlaganfall und verständigten die Rettung. Doch Lebensgefahr bestand zum Glück keine, wie der Sanitäter feststellte und wieder abzog. Aber die Erkrankung erwies sich als langwierig, zwei Monate dauerte der Krankenstand. Dann kam eine Rechnung über 490 Euro für den Einsatz.
Medizinisch notwendig
Nun stimmt es ja, dass man die Rettung nicht aus Jux und Tollerei rufen soll. Daher zahlt die Kasse nur, wenn der Einsatz medizinisch notwendig war. Aber wer kann das vorher wissen? Umso mehr befremdet es, wenn erst einmal Geld verlangt wird, statt den Fall zu prüfen.
Zahlen, um Ruhe zu haben
Treffen wird diese Vorgangsweise vor allem sozial schwache Menschen. Die sind erfahrungsgemäß von amtlichen Schreiben eingeschüchtert und zahlen, um Ruhe zu haben. Wenn dies Schule macht, wird in Notfällen womöglich keine Hilfe geholt – aus Angst, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das ist ein Schritt zur Zwei-Klassen-Medizin, die des Sozialstaates Österreich unwürdig ist.