Mieten - Tendenz steigend
Erhöhungen für Alt- und Neumieter
Aber auch wer in einer besser ausgestatteten Wohnung lebt, wird zur Kasse gebeten. C-Wohnungen – Wasserentnahmestelle und Toilette in der Wohnung – kosten für Altmieter nunmehr 18,10 Schilling (1,32 Euro) pro Quadratmeter Nutzfläche. Eine Bleibe der Kategorie B mit Zimmer, Küche oder Kochnische, Vorraum, Toilette, Badezimmer oder Duschecke, schlägt inzwischen mit 27,20 Schilling (1,98 Euro) zu Buche. Und für eine geradezu luxuriöse A-Wohnung, mehr als 30 Quadratmeter groß, bestehend aus Zimmer, Küche oder Kochnische, Vorraum, Toilette, Badezimmer oder Duschnische, Warmwasseraufbereitung für Bad und Küche, Zentral- oder Etagenheizung sind 36,30 Schilling (2,64 Euro) zu berappen.
Betriebskosten und Umsatzsteuer
Zu diesem Hauptmietzins kommen selbstverständlich noch die anteiligen Betriebskosten und die Umsatzsteuer, die, vor allem bei schlecht ausgestatteten Wohnungen, meist ein Vielfaches des eigentlichen Mietentgelts ausmachen.
Richtwerthauptmietzins
Falls Ihnen das noch immer recht preiswert vorkommt: Kategoriemietzinse gibt es seit einiger Zeit nur noch für neu vermietete D-Wohnungen. Wer sich damit nicht bescheiden möchte, zahlt für seine vier Wände in der Regel den sogenannten Richtwerthauptmietzins. Seit 1.4.2001 liegen die Richtwerte dafür zwischen 52,20 Schilling (Burgenland) und 87,90 Schilling (Vorarlberg) pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat.
Verdeckte Mieterhöhung
Wer in seine Behausung noch vor dem 1.3.1994 eingezogen ist und dafür nur einen geringen Hauptmietzins bezahlt, kann trotzdem von seinem Vermieter problemlos zur Kasse gebeten werden. Und zwar über den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB). Wie hoch dieser sein darf, hängt von der Ausstattungskategorie bei Mietbeginn und dem bisherigen Hauptmietzins zusammen. Seit 1.7.2001 betragen hier die Obergrenzen pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat für
- Kategorie A-Wohnungen 24,10 Schilling (1,75 Euro),
- Kategorie B-Wohnungen 18,10 Schilling (1,32 Euro),
- Kategorie C- und D-Wohnungen (brauchbar) 12,10 Schilling (0,88 Euro),
- Kategorie D-Wohnungen (unbrauchbar) 9,10 Schilling (0,66 Euro).
Kurioserweise ist für den Vermieter auch bei einer Nichtverwendung des EVB keine Rückzahlungspflicht vorgesehen. Damit kommt die Einhebung dieser Beträge schlicht einer Anhebung der bisherigen Hauptmietzinse gleich. Und dieses nette kleine Körberlgeld lassen sich nur die wenigsten Vermieter entgehen.
So steigen die Mieten |
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Angaben in Prozent, der Wert für 2000 ist noch vorläufig. |
Quelle: AK FÜR SIE |
In den letzten 15 Jahren haben sich die Mieten verdoppelt. |