Frau S. war vom Autokauf zurückgetreten; Händler und Anwaltskanzlei forderten happige Stornogebühren. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Schröder hatte bei Auto Ludwig, Wien, einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen der Marke Hyundai unter der Voraussetzung der Finanzierung mittels Kredit unterschrieben. Das Auto kostete 7.660 €. Die Finanzierung wurde von der Santander Consumer Bank umgehend gewährt und bestätigt.
Doch inzwischen waren Frau Schröder Bedenken gekommen. Hatte sie den Kaufvertrag voreilig unterzeichnet? Sie beschloss, das Auto doch nicht zu kaufen. Zwei Tage nachdem die Santander Consumer Bank die Finanzierung bestätigt hatte, erklärte Frau Schröder der Bank schriftlich ihren Rücktritt vom Kreditvertrag und dem damit verbundenen Kaufvertrag. Sie informierte Auto Ludwig und war mit ihrer Entscheidung zufrieden. Auto Ludwig sah den Verlauf der Dinge nicht so positiv und wandte sich an eine Anwaltskanzlei.
Zehn Prozent Storno plus Anwaltskosten
Zwei Tage nach Vertragsrücktritt erhielt Frau Schröder ein Schreiben von der Anwaltskanzlei Law Laxenburg, die namens ihrer Mandantschaft Auto Ludwig für die Vertragsauflösung eine Stornogebühr von 10 Prozent des Autokaufpreises (766 €) plus 150 € Anwaltskosten, in Summe also 916 €, forderte. Zahlbar binnen acht Tagen, "widrigenfalls der Mandant gezwungen wäre, die Vertragszuhaltung gerichtlich einzufordern, womit erhebliche Mehrkosten verbunden wären".
Frau Schröder zögerte nicht lange. Sie packte das Schreiben der Anwaltskanzlei und alle weiteren Unterlagen zum angepeilten und wieder abgesagten Autokauf ein und suchte unser Beratungszentrum auf, um sich in dieser Angelegenheit professionell unterstützen zu lassen.
"Forderung nicht nachvollziehbar"
In unserem Interventionsschreiben an Law Laxenburg hielten wir fest, dass Frau Schröder einen verbundenen Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs abgeschlossen hatte, der Rücktritt vom Kreditvertrag bei der Santander Consumer Bank fristgerecht erfolgt war und von der Bank bestätigt wurde. Darüber hinaus hatte Frau Schröder Auto Ludwig vom Vertragsrücktritt in Kenntnis gesetzt. Da bei verbundenen Kreditverträgen der Rücktritt vom Kreditvertrag auf den Kaufvertrag zurückwirkt, ist der kostenlose Rücktritt von beiden Geschäften möglich. Die an Frau Schröder gestellte Forderung ist daher nicht nachvollziehbar.
Stornogebühr nicht länger gefordert
Nachdem wir vier Wochen vergeblich auf Antwort gewartet hatten, ersuchten wir Law Laxenburg nochmals um Stellungnahme. Diesmal kam die Antwort prompt: Nach Rücksprache mit Auto Ludwig werde der Fall nicht mehr weiter betrieben und sei erledigt. Frau Schröder musste die 916 € nicht zahlen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum. - Lesen Sie dazu auch: