Sommer, Sonne, Schanigarten: Wer beim Wirt’n draußen sitzt, hat es fein. Weniger fein haben es die, die über oder neben einem Gastgarten wohnen. - Ein "Aufgespießt" von Konsument-Redakteurin Elisabeth Spanlang.
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70 Dezibel erreicht ein lautes Gespräch, fast so viel wie ein vorbeifahrender Lastwagen. Dazu kommt oft dröhnende Musik. Gastronomen setzen beim Kampf um Kunden häufig auf plärrende Lautsprecher, aus denen nonstop die Bässe wummern.
Wer noch keinen Gastgarten vorm Schlafzimmerfenster hat, kann demnächst einen bekommen. Für Gärten mit maximal 75 Sitzplätzen wurde das Bewilligungsverfahren abgeschafft. Hatten Anrainer schon bisher wenig zu plaudern, sind sie nun endgültig draußen: kein Verfahren, kein Mitspracherecht. So einfach geht das.
Und was ist mit den Öffnungszeiten? Die angestrebte Verkürzung um eine Stunde wurde von der Wirtschaft abgeschmettert. Wer auf einen Gastgarten auf privatem Grund schaut, darf von 9 bis 22 Uhr live mithören. Auf öffentlichem Grund ist der Betrieb von 8 bis 23 Uhr erlaubt. Gemeinden können diesen Zeitrahmen einschränken – oder auch ausweiten, nämlich bis 24 Uhr, was in Innenstädten und Tourismusorten fleißig genutzt wird. Die, die dort wohnen, dürfen bis etwa ein Uhr früh warten: Erst dann sind alle Gäste gegangen, die Tische abgeräumt.
Gibt es nicht so etwas wie Nachtruhe? Ja, gibt es. Sie dauert von 22 Uhr abends bis 6 Uhr früh und gilt für alle, ausgenommen Anrainer von Wirtshäusern. Hier geht das Geschäft vor. Hoch die Gläser!