Teures Aktionsangebot
„Wir haben derzeit eine Aktion: Bei einem Brillenkauf erhalten Sie auf Wunsch für nur 1 Franc Aufzahlung eine zweite Brille“, sagte ein Optiker zur Kundin. „Möchten Sie Fern- oder Nahsichtgläser?“ „Lieber Gleitsicht, so wie die andere Brille“, sagte die Kundin, die diese Art des Schliffs schon seit Jahren gewöhnt war. Der Optiker schrieb freundlich, aber wortlos die Bestellung und verrechnete letztlich den vollen Preis für die Zweitbrille, denn – Aktion hin, Aktion her – es habe sich um einen Sonderwunsch gehandelt. Der Fall landete vor Gericht, das schließlich doch der Kundin Recht gab.