Unlesbares Kleingedrucktes
Eine Telefongesellschaft gewann einen Zahnarzt mit der Aussicht auf deutliche Einsparungen als Kunden. Kaum umgestellt, war er drei Wochen lang telefonisch nicht erreichbar. Als er von der Telefongesellschaft eine Entschädigung für den Verdienstentgang forderte, versteckte sich diese hinter einer Klausel in ihrem Kleingedruckten – oder besser gesagt: Kleinstgedruckten. So klein, dass man eine Lupe brauchte, um die entsprechende Klausel überhaupt entziffern zu können. Die Behörde für fairen Handel ließ dies nicht gelten, und der Zahnarzt kam zu seiner Entschädigung.