FRANKREICH
Autoserviceverträge
„60 millions des consommateurs“ hat Autoserviceverträge unter die Lupe genommen: Ohne Vertrag beliefen sich die Kosten für innerhalb der ersten zwei Jahre anfallende Service- und Reparaturarbeiten auf die Hälfte der Vertragskosten. Noch dazu ist man mit Vertrag an eine Werkstätte gebunden, bezahlt im Vorhinein für Leistungen, deren Qualität man nicht kennt und muss Einschränkungen und Ausschließungsgründe für die zugesagte Garantie hinnehmen. Fazit: Grundsätzlich ist ein Servicevertrag die teurere Lösung, doch wenn man ihn als Versicherung für den Notfall betrachtet, spricht einiges dafür.
AUSTRALIEN
Babyrassel fürs Kindergartenalter
„Diese Rassel fördert die Entwicklung ihres Babys.“ Schon gekauft, denken Mama, Papa, Oma, Opa und der Rest der Verwandtschaft. Doch halt! Was ist das für ein Warnaufkleber auf der Verpackung? „Rassel nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren!“ Schade. Der Konkurs des Herstellers scheint vorprogrammiert, denn die meisten Menschen über 3 finden Rasseln eher uninteressant.
USA
Nicht für die Schule…
… sondern fürs Leben lernen wir. Nach diesem Motto schicken amerikanische
Schulen die Kinder auf „Geldbeschaffungstour“. „Fund-Raising“ lautet die
Bezeichnung dafür. Mit Nahrungsmitteln, kleinen Geschenken oder
Zeitungsabonnements im Gepäck ziehen die Schüler von Haus-
tür zu Haustür und
bringen etliche Dollars zurück, von denen freilich mehr als die Hälfte zu den
Sponsorfirmen wandert. Auch nimmt das „Fund-Raising“ oft mehr Zeit in
Anspruch als andere schulische Aktivitäten. Nicht zuletzt ist das Abklappern
fremder Adressen für die Schüler mit einem gewissen Risiko verbunden.
GROSSBRITANNIEN
Garantie für Privatkäufer
Ein Privatanzeigenmagazin hat sich etwas Neues ausgedacht: Private Verkäufer können eine schriftliche Garantie auf den guten Zustand ihrer Ware abgeben. Vorteil: Sie können einen höheren Preis verlangen. Nachteil: Hält das Versprechen nicht, kann der Käufer Ansprüche geltend machen. In diesem Fall versucht die Zeitschrift zu vermitteln. Schlägt dies fehl, kann der Käufer den Verkäufer klagen. Dem jeweiligen Gewinner des Prozesses erstattet die Zeitschrift umgerechnet bis zu 20.000 Schilling an Unkosten. Der Verlierer zahlt.
DEUTSCHLAND
Pille gegen Schweißgeruch
Konsumentenschützer schrecken vor kaum etwas zurück und stecken ihre Nasen in Dinge, über die andere dieselben rümpfen würden. Etwa über die Achseln von Testpersonen, die eine neue Deopille gegen Schweißgeruch schluckten und dann ihrem gewohnten Tagewerk nachgingen. Die Stiftung Warentest hat an den Testpersonen geschnüffelt und festgestellt, dass die Wirkung der kleinen grünen Pillen sehr zu wünschen übrig lässt. An ein Deo kommen sie nicht annähernd heran, dafür kosten sie ein Mehrfaches davon.