Zwei halbe Autos
Die Freude eines Autokäufers an seinem neuen Kleinwagen währte nicht lange: Unter seinem Gewicht von 95 Kilogramm verbog sich die Halterung des Fahrersitzes, ohne dass ein Material- oder Verarbeitungsfehler vorgelegen wäre. Das Landgericht Frankfurt entschied letztlich zu Gunsten des Konsumenten: Da dessen Gewicht das Normalmaß nicht deutlich übersteige, habe er davon ausgehen können, dass der Wagen für seinen Gebrauch geeignet sei. Der Händler musste, gegen Rückerstattung des Kaufpreises (abzüglich eines geringen Betrages für die Nutzung), das Auto zurücknehmen.