Versandkosten mal zwei
Beim Tele-Shopping lauert so manche Falle. Eine französische Konsumentin bestellte bei einem Anbieter zwei verschiedene Produkte, woraufhin sie diese getrennt verpackt zugeschickt bekam und von ihrer Kreditkarte zweimal die Versandkosten abgebucht wurden. Als Begründung hörte sie auf Anfrage: Die Artikel kämen von unterschiedlichen Lieferanten. Als sich die Dame beschwerte, erhielt sie einen Gutschein über die Versandkosten eines Pakets mit der Auflage, eine weitere Bestellung tätigen zu müssen. Erst die Einmischung einer Konsumentenschutzorganisation führte zu einer gütlichen Einigung.