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Konsument international - Konsument 4/2000

Versandkosten mal zwei

Beim Tele-Shopping lauert so manche Falle. Eine französische Konsumentin bestellte bei einem Anbieter zwei verschiedene Produkte, woraufhin sie diese getrennt verpackt zugeschickt bekam und von ihrer Kreditkarte zweimal die Versandkosten abgebucht wurden. Als Begründung hörte sie auf Anfrage: Die Artikel kämen von unterschiedlichen Lieferanten. Als sich die Dame beschwerte, erhielt sie einen Gutschein über die Versandkosten eines Pakets mit der Auflage, eine weitere Bestellung tätigen zu müssen. Erst die Einmischung einer Konsumentenschutzorganisation führte zu einer gütlichen Einigung.

Rosen im Wandel

Ein Blumenfreund verfolgt seit 1994 den Weg einer bestimmten Rosensorte und eines bestimmten Fotos durch die Gartenkataloge: Vier Namen und drei Farbtöne hat die Rose bereits hinter sich, einmal noch dazu in seitenverkehrter Darstellung. Nicht zu vergessen die zwei unterschiedlichen Preise, obwohl der dringende Verdacht besteht, dass sie vom selben Lieferanten stammen!

Phantasie-Wetterprognose

Elektronische Wetterstationen sind derzeit in Mode. Viele von ihnen beschränken sich nicht auf die Anzeige von Temperatur, Luftdruck und -feuchtigkeit, sondern sie zeigen auch Datum, Uhrzeit, Mondphase, Gezeitenstand und regionale Wetterprognosen für die nächsten 12 bis 24 Stunden. Letzteres erschien den Testern von „Test achats“ doch etwas übertrieben, und ein Praxisversuch gab ihnen Recht: Die Prognosen sind im wahrsten Sinn des Wortes aus der Luft gegriffen. Sie liegen noch viel weiter daneben als die mit Satellitenunterstützung erstellten professionellen Vorhersagen der meteorologischen Anstalten.

Transparente Pub-Preise

Vorbei sind die Zeiten, in denen durstige Iren erst beim Bezahlen ihrer Konsumation im Pub bemerkten, dass sie in die Preisfalle getappt waren. Ab sofort sind die Pub-Inhaber verpflichtet, die Preise für 16 beliebte Getränke deutlich sichtbar im Eingangsbereich auszuhängen. Dies betrifft nicht nur Alkohol, sondern auch Mineralwasser und kohlensäurehältige Limonaden. Die Einhaltung der Auszeichnungspflicht wird vom irischen Büro für Konsumentenfragen überwacht. Bei Verstößen drohen schmerzhafte Geldstrafen.

Überflüssige Erfindung

Die Stiftung Warentest hat ein Produkt entdeckt, das die Bezeichnung „überflüssig“ mehr als verdient: Eine Spezialzahncreme für elektrische Zahnbürsten. Sie enthält eine erhöhte Wirkstoffkonzentration, denn, so der Hersteller, immerhin sei deren Borstenfeld um 30 Prozent kleiner. Tatsache ist: Die Wirkung der verwendeten Inhaltsstoffe ist entweder wissenschaftlich nicht gesichert oder fürs Putzen bedeutungslos. Und vom wichtigsten Inhaltsstoff, Fluor, ist nicht mehr drinnen als in anderen Produkten auch.

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