2014 gab es viele Beschwerden über den Onlineshop Infurn.com (Möbel und Design-Klassiker). Nun ermittelt die österreichische Staatsanwaltschaft gegen einen der Betreiber. Konsumenten können Anzeige erstatten.
Wer bei dem Onlineshop Infurn.com etwas bestellt hat, hat auf den entsprechenden Rechnungen entweder die Firma Designfurn Ltd. mit Sitz in London oder aber die Livingdesign S.L. mit Sitz in Madrid als Vertragspartner angegeben.
Vertragspartner Designfurn Ltd.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter/Verantwortliche der Designfurn Ltd. mit Sitz in London aufgenommen. Dieses hat das Aktenzeichen 5 Ut 115/13s.
Bevor Sie sich an die Polizei wenden, um Anzeige zu erstatten, überprüfen Sie bitte unbedingt folgendes:
- Sie haben Ihre Bestellung von Österreich aus aufgegeben.
- In der Mail mit der Bestätigung Ihrer Bestellung ist die Designfurn Ltd. mit Rechnungsadresse in London als Vertragspartner und Zahlungsempfänger angegeben.
- In derselben Mail sollte der Downloadlink für eine „Proforma-Rechnung“ enthalten sein. Auf dieser ist ebenfalls die Designfurn Ltd. genannt.
Sollte dies auf Ihren Fall zutreffen, wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeistelle und erstatten dort Anzeige gegen unbekannte Täter/Verantwortliche der Designfurn Ltd. wegen Betruges.
Sie benötigen dafür sämtliche Unterlagen über:
- das Anbot
- den Vertragsabschluss
- die Überweisung des Kaufpreises
- sowie jegliche weitere Korrespondenz betreffend Ihre Bestellung (E-Mails, Briefe etc.)
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