Die Autovermietung Hertz machte eine Kundin für den Schaden verantwortlich. Wir konnten helfen. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Dr. Barbara Forster.
Familie Taylor aus Großbritannien machte Urlaub in Österreich. Nach Wien sollte auch Salzburg besichtigt werden. Also mietete Frau Taylor in Wien bei Hertz ein Auto und fuhr mit ihrer Familie nach Salzburg. Doch kurz vor dem Ziel trat am Mietwagen ein Kupplungsschaden auf. Bis die Fahrt fortgesetzt werden konnte, dauerte es.
Flug verpasst, teure Tickets
Letztlich verpasste Familie Taylor infolge des Fahrzeugschadens sogar den Heimflug. Neue Tickets mussten gebucht werden. Sie kosteten insgesamt 825 €. Kein geringer Betrag. Doch damit nicht genug. Hertz behauptete, Frau Taylor habe den Kupplungsschaden verursacht, und stellte 1.786,76 € in Rechnung. Daraufhin begann ein reger Mailwechsel: Frau Taylor schrieb Hertz mehrere Male an. Sie stellte klar, dass sie schon jahrelang Auto fahre, dementsprechend routiniert und erfahren sei und die Kupplung sicher nicht kaputt gemacht habe. Doch ihre Schreiben nützten nichts.
Hertz behält 660 Euro ein
Der Autovermieter beharrte auf seinem Standpunkt: Frau Taylor habe den Schaden verursacht. Basta. 660 € hatte er bereits über die Kreditkarte einbehalten. Schließlich intervenierten wir vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich bei Hertz für Frau Taylor. Wir strichen in unserem Schreiben an den Autovermieter heraus, dass mit einem Mietauto zahlreiche Kunden fahren. Und wir argumentierten, dass der Zeitpunkt, an dem ein Kupplungsschaden eintritt, nichts darüber aussage, wann der Schaden verursacht wurde.
Hertz muss Beschädigung beweisen
Frau Taylor hatte schlichtweg Pech gehabt. Sie hatte den Wagen genau dann gemietet, als die Kupplung ihren Geist aufgab. Um von Frau Taylor Schadenersatz fordern zu können, hätte Hertz beweisen müssen, dass sie den Schaden verursacht hatte. Nachdem wir Hertz darauf hingewiesen hatten, lenkte der Autovermieter ein und buchte die Rechnung über 1.786,76 € aus. Frau Taylors Urlaub war durch den Fahrzeugschaden gründlich verpatzt worden. Aber sie musste wenigstens nicht für die Reparaturkosten aufkommen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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