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Glamira Eheringe - Nach der Hochzeit geliefert

Glamira.de lieferte Eheringe nach der Hochzeit und wollte dafür auch noch 170 Euro Bearbeitungsgebühr. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Anfang Juli 2013 hatte Frau Pieler online, bei glamira.de, Eheringe aus Weißgold mit Gravur um 630 € bestellt. Auf der Homepage wurde mit 7 bis 14 Tagen Lieferzeit geworben. Bis zur Hochzeit, die am 6. September stattfinden sollte, war also noch genügend Zeit. "Wir werden Ihre Bestellung so schnell wie möglich bearbeiten und Sie informieren, sobald die Waren zum Versand bereit sind", schrieb glamira.de in der Auftragsbestätigung. Frau Pieler war mit dem Ablauf der Bestellung zufrieden. Sie freute sich schon riesig auf die Ringe.

Dann ging alles schief

Doch dann ging alles schief. Etwa eine Woche später, es war der 10. Juli, wurde Frau Pieler von Glamira benachrichtigt, dass ihre Bestellung aufgrund eines technischen Fehlers nicht „durchgegangen“ sei, die Ringe daher jetzt erneut, mit 14-tägiger Lieferfrist, bestellt würden. Am 23. Juli erhielt Frau Pieler, die sich mittlerweile bereits sorgte, bei der Trauung ohne Ringe dazustehen, eine Bestätigung, dass die Ringe in Herstellung seien und bis zum 31. Juli geliefert würden. Doch Anfang August hatte Frau Pieler noch immer keine Ringe. Sie kontaktierte Glamira etliche Male und fragte nach, wurde aber ein ums andere Mal vertröstet. Frau Pieler versuchte daraufhin, die Bestellung zu stornieren. Glamira lehnte ab und sicherte Frau Pieler mehrere Male schriftlich zu, dass die Ringe bis zum 5. September (einen Tag vor der Hochzeit!) geliefert würden.

Glamira liefert fünf Tage nach der Hochzeit

Als Glamira fünf Tage nach der Hochzeit die Eheringe doch noch lieferte, lehnte Frau Pieler die Übernahme ab und verlangte den Kaufpreis zurück, denn natürlich hatte das Paar Ersatzringe besorgt. Als Frau Pieler von Glamira lange nichts hörte, schaltete sie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich ein, das für sie gemeinsam mit den Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland intervenierte.

Daraufhin kontaktierte Glamira still und heimlich die bereits reichlich zermürbte Konsumentin direkt und überredete sie dazu, auf 170 € des Kaufpreises als „Bearbeitungsgebühr“ zu verzichten. Der Restbetrag wurde überwiesen. Das erfuhr das EVZ allerdings erst im Nachhinein, weil es aufgrund der scheinbar im Sand verlaufenen ersten Anfrage bei Glamira nachhakte.

"Bearbeitungsgebühr“ zurückgezahlt

Dann aber führte die Bitte um eine offizielle Stellungnahme im Hinblick auf eine mögliche Veröffentlichung im Testmagazin KONSUMENT zu einem Umdenken: Glamira erstattete von sich aus Frau Pieler auch noch die einbehaltene "Bearbeitungsgebühr“ zurück.

Lesen Sie auch:  Hochzeitsversicherungen 5/2013 und Turkish Airlines 08/2009  


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

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