Ich bewohne eine Genossenschaftswohnung mit Miet-Kauf-Option. Nun sind die zehn Jahre bald um und ich möchte die Wohnung ins Eigentum übernehmen. Momentan habe ich aber einen finanziellen Engpass. Kann ich auch zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Übertragung ins Eigentum stellen? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
Wohnrechtsexpertin Veronika Schmidt |
Es wäre nicht praktikabel, wenn jeder Mieter sein Antragsrecht auf Übertragung ins Eigentum zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder ausüben könnte. Die Genossenschaft wäre ständig damit beschäftigt, Fixpreise neu zu berechnen und die administrative Abwicklung der Wohnungseigentumsbegründung vorzubereiten.
Fünf Jahre Vorkaufsrecht
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sieht daher anstelle des wiederholten Anspruchs auf Übertragung ein Vorkaufsrecht des Mieters vor, wenn dieser – nach dem Einbringen des Antrags – das Angebot nicht fristgerecht annimmt. Dieses Vorkaufsrecht ist im Gesetz auf fünf Jahre beschränkt.
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