Das Oberlandesgericht Wien erklärte eine Preiserhöhungsklausel der EVN für unzulässig. Die EVN wehren sich und gehen vor das Höchstgericht.
Wir vom VKI hatten die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) geklagt. Es ging u.a. um eine Preisanpassungsklausel der EVN. Methode: Wer schweigt stimmt zu. Nach der ersten Instanz gab uns nun auch die zweite Recht. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) beurteilte eine Klausel als ungültig, die Preiserhöhungen unbeschränkt zulässt.
Kunde soll Preiserhöhung verstehen
Das Gericht beurteilte die von uns beanstandete EVN-Klausel als intransparent. Die EVN würden die maßgeblichen Umstände für eine Preisänderung nicht offen legen. Das sei unzulässig.
Nächste Instanz
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die EVN gehen vor das Höchstgericht. - Lesen Sie die Details und Urteil auf verbraucherrecht.at: Oberlandesgericht: EVN-Preiserhöhungsklausel unzulässig