Onlineticket der Deutschen Bahn: Weil ein Österreicher keinen Personalausweis hatte und stattdessen die Passnummer angab, verlangte die Deutsche Bahn eine Strafgebühr. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
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Herr Reiser hatte online bei der Deutschen Bahn ein Zugticket gekauft. Bei Buchung waren die Daten einer Identifizierungs(ID)-Karte (z.B. Personalausweis) anzugeben, die im Zug mit dem Ticket vorzuweisen war.
Deutsche Bahn: Pass nicht zugelassen
Herr Reiser hatte keinen Personalausweis. Da es auf der Homepage der Deutschen Bahn kein Feld für "Pass“ gab, gab er seine Pass-Daten im Feld "Personalausweis" ein. Doch im Zug hieß es, der Pass sei als ID-Karte nicht zugelassen.
DB verlangte zunächst 50 € Nachzahlung
Herr Reiser sollte zunächst mehr als 50 € nachzahlen und auf seinen Protest hin schließlich 7 €. Die Intervention des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Österreich bei der Deutschen Bahn blieb erfolglos. Die Deutsche Bahn buchte die 7 € nicht aus.
- KONSUMENT-Artikel zur Bahn
- KONSUMENT-Forum Bahn
- ORF: Schwierige Onlinebuchung bei der Deutschen Bahn
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .