Onlineticket der Deutschen Bahn: Weil ein Österreicher keinen Personalausweis hatte und stattdessen die Passnummer angab, verlangte die Deutsche Bahn eine Strafgebühr. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Reiser hatte online bei der Deutschen Bahn ein Zugticket gekauft. Bei Buchung waren die Daten einer Identifizierungs(ID)-Karte (z.B. Personalausweis) anzugeben, die im Zug mit dem Ticket vorzuweisen war.
Deutsche Bahn: Pass nicht zugelassen
Herr Reiser hatte keinen Personalausweis. Da es auf der Homepage der Deutschen Bahn kein Feld für "Pass“ gab, gab er seine Pass-Daten im Feld "Personalausweis" ein. Doch im Zug hieß es, der Pass sei als ID-Karte nicht zugelassen.
DB verlangte zunächst 50 € Nachzahlung
Herr Reiser sollte zunächst mehr als 50 € nachzahlen und auf seinen Protest hin schließlich 7 €. Die Intervention des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Österreich bei der Deutschen Bahn blieb erfolglos. Die Deutsche Bahn buchte die 7 € nicht aus.
- KONSUMENT-Artikel zur Bahn
- KONSUMENT-Forum Bahn
- ORF: Schwierige Onlinebuchung bei der Deutschen Bahn
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .