Frau Gilich schließt eine Verdienstausfallversicherung ab. Als der sie später wirklich arbeitsunfähig wird, lehnt Cardif ihren Antrag auf Versicherungsleistungen ab. Wir konnten helfen. Betreut hat den Fall Mag. Elisabeth Barth.
Frau Gilich hatte im Februar 2016 einen Privatkredit bei der BAWAG P.S.K. aufgenommen und dabei auch einen Vertrag für eine Verdienstausfallversicherung bei Cardif Allgemeine Versicherung abgeschlossen. Als sie später in ihrem erlernten Beruf (Friseurin) arbeitsunfähig wurde, bekam sie vom Arbeitsmarktservice eine Umschulung zur Bürokauffrau bewilligt.
Versicherungsleistung abgelehnt
Sie stellte einen Antrag auf Versicherungsleistung wegen Arbeitsunfähigkeit bei Cardif, doch dieser wurde abgelehnt. Die Begründung: Es liege keine Arbeitsunfähigkeit vor, weil Frau Gilich sich gerade einer beruflichen Rehabilitation zur Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit unterziehe.
Vertragsbedingungen beeinhalten Anspruch
Nachdem wir klargestellt hatten, dass Frau Gilich laut Vertragsbedingungen sehr wohl Anspruchauf die Versicherungsleistung hat, erklärte Cardif sich doch noch zur Zahlung der Kreditraten bereit.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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