Hier zeigen wir wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um die Reparatur einer Waschmaschine, die eigentlich Teil der Garantie sein sollte. Eine Unterhose blockiert das Gerät, das Unternehmen bietet deshalb nur eine Kulanzzahlung.
Familie Winkler hatte beim Kauf ihrer Waschmaschine eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre abgeschlossen. Als das Gerät während eines Waschvorgangs plötzlich einen Fehler meldete, der auch nach mehrmaligen Versuchen seitens der Besitzer nicht von ihnen selbst behoben werden konnte, musste ein Techniker der Firma BSH Hausgeräte (Bosch, Siemens) her.
Wegen Unterhose keine Garantie?
Der barg aus dem Inneren der Maschine eine Baumwollunterhose, die das Gerät blockiert hatte, und wies darauf hin, dass sämtliche Kleinteile in ein Waschnetz gehörten. Den Winklers kam das seltsam vor, nicht nur weil praxisfremd, sondern auch weil weder in den Garantiebedingungen noch in der Bedienungsanleitung sich ein Passus, in dem explizit Unterwäsche erwähnt wurde, fand. In der Anleitung war lediglich von Strümpfen die Rede.
Kulanzrabatt statt Garantie
Die Konsumenten weigerten sich daher, die Rechnungssumme von 149 Euro für die Unterhosenrettung zu bezahlen. BSH gewährte letztlich einen Kulanzrabatt und reduzierte auf 89 Euro. Familie Winkler und auch wir sind allerdings immer noch der Meinung, dass es sich um einen Produktmangel handelte, der im Rahmen der Garantie zu beheben gewesen wäre.
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