Nach einer Adressänderung schickte die BAWAG Kontonachrichten an die alte, falsche Adresse. Daraus entstanden der Kundin erhebliche Mahnspesen. Wir konnten helfen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Schmidt hatte bei der Bawag P.S.K. einen Kredit aufgenommen. Als sie 2013 übersiedelte, teilte sie der Bawag ihre neue Kontonummer und ihre neue Wohnadresse in einem Änderungsformular mit. Dieses Formular wurde der Bawag von Frau Schmidts „alter“ Bankfiliale mit dem Vermerk "Neue Adresse!“ übermittelt. Die nächste fällige Kreditrate buchte die Bawag bereits vom neuen Konto ab.
Ganz kurz im Rückstand
Im Herbst 2014 war Frau Schmidts Konto für kurze Zeit zu wenig gedeckt und es kam zu einer Rücklastschrift, das heißt, die von der Bawag abgebuchte Kreditrate wurde ihrem Konto wegen Nichtbezahlung wieder gutgeschrieben. Bereits drei Tage später entdeckte Frau Schmidt diesen Fehler und überwies sofort die ausständige Rate. Danach wurden sämtliche Kreditraten regelmäßig und ohne weitere Probleme von ihrem Konto eingezogen. Insofern schien also alles in Ordnung zu sein.
2 Jahre keine Post von BAWAG
Frau Schmidt hatte allerdings über zwei Jahre lang keinerlei Post von der Bawag erhalten und bat nun per E-Mail um die Zusendung der ausständigen Kontoauszüge. Die Kontoauszüge wurden ihr nicht geschickt. Stattdessen erhielt sie eine 2. Mahnung, basierend auf verspäteter Einzahlung einer Rate: Mahnentgelte in der Höhe von 355 € seien dringend innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Über zwei Jahre lang hatte Frau Schmidt kein einziges Schreiben von der Bawag bekommen – und jetzt plötzlich eine 2. Mahnung? Sie reklamierte und wies auf die 2013 gemeldete Adressänderung hin, hatte aber keinen Erfolg. Die Forderung wurde nicht ausgebucht. Auf ihre Kontoauszüge wartete Frau Schmidt weiterhin vergeblich.
Wir schreiben an die BAWAG
Sie suchte schließlich unser Beratungszentrum auf. Wir intervenierten bei der Bawag und hielten in unserem Schreiben fest, dass Frau Schmidt ihre neue Kontoverbindung und ihre neue Adresse zeitgerecht bekannt gegeben hatte. Sämtliche Mahnschreiben die Kosten der Rücklastschrift betreffend waren an Frau Schmidts frühere Adresse geschickt worden, Frau Schmidt hatte sie daher nicht bekommen. Die Spesen für die Rücklastschrift waren auch nicht im Rahmen der Einzugsermächtigung von ihrem Konto abgebucht worden.
Keine Entschuldigung
Wir forderten von der Bawag die Ausbuchung aller mit den Mahnschreiben in Zusammenhang stehenden Kosten (die Kosten der Rücklastschrift hatte Frau Schmidt bereits beglichen). Die Bank antwortete in knappen Worten: Die durch die verspätete Einzahlung der Rate entstandenen Mahnentgelte seien dem Kreditkonto nun im Kulanzweg wieder gutgeschrieben. Eine Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten gab es nicht.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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