Soll man eine Geräteversicherung weiter zahlen, wenn das Handy gestohlen wurde? - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Denk hatte bei Saturn ein iPhone 6 mit einem Clever-Schutzpaket (Geräteschutz) der Assona GmbH gekauft. Wenig später wurde das Handy gestohlen. Frau Denk machte eine Verlustanzeige und kündigte den Versicherungsvertrag. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung sei aufgrund der festgelegten Laufzeit nicht möglich, hieß es von Assona.
Kein Ausstieg aus Geräteversicherung?
Wir stellten klar, dass Frau Denk laut Vertragsbedingungen Anspruch auf eine zeitanteilige Rückerstattung der Versicherungsprämie hat, da mit dem Diebstahl auch das versicherte Risiko weggefallen ist. Frau Denk habe nicht mitgeteilt, dass sie das Handy nicht mehr besitze, antwortete Assona und bestätigte die Vertragskündigung.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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