Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Mohnkipferl mit viel Füllung, die aber erstaunlich wenig Mohn enthält. |
Spar Mohnkipferl - Viel Kipferl mit wenig Mohn
Spar Mohnkipferl: Viel Kipferl mit wenig Mohn; Bild: K. Schreiner/VKI
Spar Mohnkipferl: "Feines Hefegebäck mit 45 % Mohnfüllung" steht auf der Packung, Laut Zutatenliste beträgt der Mohnanteil nur 12,5 %; Bild: K. Schreiner/VKI
Spar Mohnkipferl: Zutaten; Bild: K. Schreiner/VKI
Zutatenliste unbedingt lesen
Das steht drauf: Spar 2 Mohnkipferl
Gekauft bei: Spar
Das ist das Problem
„Feines Hefegebäck mit 45 % Mohnfüllung“ prangt in großer Schrift auf der Packungsvorderseite der Spar Mohnkipferl. Kipferl, üppig mit Mohn gefüllt – das klingt verlockend! Doch so üppig, wie man nach dem ersten Blick auf die Packung meinen könnte, ist der Mohnanteil im Kipferl bei Weitem nicht. Laut Zutatenliste beträgt er magere 12,5 %!
Mohn- und Mohnfüllung: der Unterschied
Bei den Angaben auf der Verpackung wird zwischen „Mohn“ und „Mohnfüllung“ unterschieden, erklärt Spar in seiner Stellungnahme an uns. Und: Mohnfüllung bestehe nicht ausschließlich aus Mohn, sondern aus mehreren Komponenten. Danke für die aufschlussreiche Information. Wieder was gelernt!
Das Kleingedruckte lesen
Einmal mehr zeigt sich: Wer nicht auf schlaue Formulierungen hereinfallen will, sondern wissen möchte, woraus ein Produkt besteht, muss das Kleingedruckte – die Zutatenliste – lesen. In dieser sind die Zutaten in absteigender Reihenfolge angeführt. Zutaten, die extra ausgelobt werden oder für ein Produkt bezeichnend sind, müssen nach der sogenannten QUID-Regelung (QUID = quantitative ingredients declaration) zusätzlich in Prozent ausgewiesen werden.
Reaktion der Firma Spar
Was Spar dazu sagt, dass seine Kipferl „mit 45 % Mohnfüllung“ recht wenig Mohn enthalten.
„Wir möchten darauf hinweisen, dass bei den Angaben auf der Verpackung zwischen ,Mohn‘ und ,Mohnfüllung‘ unterschieden wird. Die Mengenangaben beider Zutaten beziehen sich immer auf das Gesamtprodukt. Wie auch bei einem Apfelstrudel besteht auch hier die Mohnfüllung nicht ausschließlich aus Mohn, sondern setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Daher ergibt sich auch die unterschiedliche Prozentangabe auf der Verpackung – einerseits bezieht sie sich auf den Füllanteil und andererseits auf den Mohnanteil des Gesamtproduktes.
Der Vollständigkeit halber möchten wir auch erwähnen, dass das Produkt SPAR Mohnkipferl bei Einführung in unser Sortiment von der LVA geprüft wurde und es lt. LVA den Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichenverordnung entspricht.“
SPAR Österreichische Warenhandels-AG
26.3.2013
Wir meinen: Wir gehen davon aus, dass die Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung eingehalten werden. Aber könnte man Produkte vielleicht auch noch unmissverständlich und konsumentenfreundlich deklarieren?