Nicht wie in der Produktinformation
Frau Scholl hatte via Internet bei der Beva Vanjo Ges.m.b.H. 20 Stück Dachrinnenlaubschutz um insgesamt rund 160 Euro bestellt. Laut Produktbeschreibung auf der Homepage des Händlers sollte der Laubschutz ohne Aufschieben der Dachziegel montiert werden können. Doch diese Information war – wie sich nach Lieferung der Ware zeigte – falsch.
Unzählige E-Mails und Telefonate
Um den Laubschutz montieren zu können, hätten Dachziegel hochgehoben werden müssen. Und da die Dachziegel zum Teil angenagelt waren, war das Risiko groß, sie im Zuge der Montagearbeiten zu beschädigen. Kurz: Der Dachrinnenlaubschutz war nicht so, wie er laut Produktinformation sein sollte. Frau Scholl wollte daher vom Vertrag zurücktreten und kontaktierte die Beva Vanjo Ges.m.b.H. zu diesem Zweck etliche Male per E-Mail und telefonisch.
Man werde den Fall an den Hersteller weiterleiten, hieß es dazu lediglich seitens der Firma. Ein weiteres Schreiben von Frau Scholl, diesmal eingeschrieben, blieb überhaupt unbeantwortet. Einen Monat nachdem der Dachrinnenlaubschutz geliefert worden war, hatte Frau Scholl vom vergeblichen Warten endgültig genug. Sie suchte unser Beratungszentrum auf.
Kaufpreis retourniert
In unserem Interventionsschreiben wiesen wir die Beva Vanjo Ges.m.b.H. darauf hin, dass Frau Scholls Rücktritt vom Vertrag rechtsgültig und der Kaufpreis daher rückzuerstatten ist. Was folgte, war die Zusage, den Laubschutz von einem Paketdienst abholen zu lassen. Und: Sobald der Hersteller den Erhalt des Paketes bestätigt hätte, bekäme Frau Scholl ihr Geld rücküberwiesen. Einen Monat später, der Laubschutz war inzwischen abgeholt worden, war auf Frau Scholls Konto noch immer keine Überweisung seitens der Beva Vanjo Ges.m.b.H. eingegangen. Erst nachdem wir ein weiteres Mal urgiert hatten, war es dann endlich so weit: Frau Scholl hatte ihr Geld wieder.