Unnötig wie ein Kropf
Zahnpastatest Heft 2/2007 : Stein des Anstoßes war der Triclosangehalt in vier Produkten. Der Bakterienkiller leistet wertvolle Dienste in Ordinationen und Spitälern, wo er gegen gefährliche Krankheitserreger zum Schutz von Patienten zum Einsatz kommt.
Was Triclosan in Kosmetika, Haushaltsreinigern, Zahnpasten, Kunststoffen oder Textilien – sogar in einer Schibrille stießen wir darauf – zu suchen hat, wissen vermutlich nicht einmal die Hersteller. Im Alltag wird unser Organismus normalerweise spielend mit Bakterien fertig und auch im Haushalt sind Mittel, die mit dem Etikett „antibakteriell“ beworben werden, bei entsprechender Hygiene so unnötig wie ein Kropf.
Mehr Schaden als Nutzen
Der Triclosangebrauch im Alltag birgt nicht nur gesundheitliche Risiken für jeden, der mit dem Biozid in Berührung kommt. Durch die unsachgemäße und enorme Verbreitung können sogenannte Resistenzbildungen bei Bakterien auftreten. Dadurch drohen (triclosanhaltige) Produkte, die in Krankenhäusern oder Ordinationen unverzichtbar sind, wirkungslos gegen gefährliche Erreger zu werden. Versuche im Reagenzglas belegen, dass etwa Salmonellen, E. coli oder Staphylokokken (die unter anderem Lungenentzündung oder Meningitis auslösen) über Mechanismen verfügen, die sie gegen Triclosan unempfindlich machen können.
Keine Kennzeichnungspflicht
Wir empfehlen den Konsumenten deshalb, im Hausgebrauch generell auf triclosanhaltige und andere antibakteriell wirksame Produkte zu verzichten. Das Problem liegt allerdings wie so oft im Detail. Für Kosmetika oder Reinigungsmittel ist eine Deklaration der enthaltenen Biozide vorgeschrieben, für Textilien oder Bedarfsgegenstände gilt dies jedoch nicht. Höchste Zeit, dass die Kennzeichnungspflicht auf alle mit Triclosan & Co behandelten Produkte ausgedehnt wird, meinen Sie nicht auch?
Berhard Matuschak