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Rezeptfreie Schmerzmittel - Risiko Überdosis

Rezeptfrei erhältliche Schmerzmittel aus der Apotheke werden oft bedenkenlos eingenommen – ungefährlich sind sie nicht. Wir haben Mono- und Kombinationspräparate auf Gefahren bei Überdosierung getestet.

Plagen uns Zahnschmerzen oder haben wir Kopfweh, greifen wir gerne einmal zum rezeptfreien (OTC) Schmerzmittel (Analgeticum) aus der Apotheke. Nicht umsonst zählen Aspirin, Mexalen, Paracetamol & Co hierzulande zu den am meisten verkauften OTC-Medikamenten. Manchmal genügt schon eine Tablette, um den Tag zu retten – wenn nicht, schlucken wir eben etwas mehr davon. Doch die Wirkstoffe, zeigt unser Test, die uns vom Schmerz erlösen sollen, sind keineswegs so harmlos, wie wir glauben.

Leberschäden durch Paracetamol

Beispiel Paracetamol: Das Mittel wirkt nachgewiesenermaßen schmerzlindernd und fiebersenkend. Aber es ist auch eine der Arzneien, auf die der Paracelsus-Satz von der Dosis, die das Gift macht, in besonderem Maße zutrifft. Schon eine relativ geringe Überdosierung kann massive gesundheitliche Probleme zur Folge haben.

Zeitliche Einnahme der Schmerztabletten

Über den Tag verteilt dürfen nicht mehr als zwei Gramm Paracetamol eingenommen werden. Bei einer üblichen Dosierung von 500 Milligramm (0,5 g) pro Tablette bedeutet dies für Erwachsene maximal vier Tabletten am Tag. Die einzelnen Tabletten sind nur mit einem zeitlichen Abstand von mindestens vier, besser jedoch sechs Stunden anzuwenden. Wird bei diesen Schmerzmitteln die Höchstdosis überschritten bzw. werden die Tabletten zu rasch hintereinander geschluckt, drohen massive Leberschäden bis hin zum kompletten Versagen des Organs.

Vorsicht bei Alkohol

Zu beachten ist laut unseren Testern auch, dass bestimmte Mittel gegen Symptome bei Verkühlung ebenfalls Paracetamol enthalten, dies muss bei der Dosierung einberechnet werden. Absolut tabu ist das Medikament für Personen mit bereits geschädigter Leber (zum Beispiel durch erhöhten Alkoholkonsum).


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Starke Nebenwirkungen

Herzproblem und Koma

Und nicht nur Paracetamol, auch die ebenfalls stark nachgefragten Wirkstoffe Acetylsalicylsäure (ASS) und Ibuprofen haben ihre Risiken. Zwar liegt die Dosis, ab der es zu Vergiftungserscheinungen kommt, höher als bei Paracetamol, doch drohen ebenfalls starke Nebenwirkungen.

Auch bei Gesunden können Magenblutungen, Blutgerinnungsstörungen und Nierenschäden auftreten, und bei Überschreiten der Tagesmaximaldosis besteht die Gefahr, in ein Koma zu fallen. Zudem sind für beide Medikamente eine Reihe von Gegenanzeigen wie Magen-Darm-Geschwüre, ungeklärte Blutungen oder Herzschwäche zu beachten.

Leichte bis mäßige Schmerzen

Für alle Mittel, die einen der genannten Wirkstoffe enthalten, gilt: Sie dürfen nur bei leichten bis mäßigen Schmerzen mit bekannten Ursachen angewendet werden. Stärkere Schmerzen und Schmerzen, die auf eine nicht bekannt Ursache zurückgehen, müssen vor einer Behandlung ärztlich abgeklärt werden.

Nicht länger als drei Tage

Die Selbstmedikation mit Schmerzmitteln (Analgetika) sollte zudem keinesfalls länger als drei Tage hintereinander erfolgen und nicht häufiger als an zehn Tagen im Monat. Wird diese Regel missachtet, besteht die Gefahr, dass es zu einem sogenannten Analgetika-Schmerz kommt. Dabei handelt es sich um einen Dauerschmerzzustand (meist Kopfschmerzen), der durch die eingenommenen Mittel selbst verursacht wird. Um diesen Schmerz wieder abzubauen, ist oft eine Art Entzug unter ärztlicher Überwachung an einer Spezialeinrichtung notwendig.

Monopräparate

Mittel ist nicht gleich Mittel

In Apotheken werden mehrere Dutzend OTC-Schmerzpräparate angeboten. Die große Anzahl täuscht jedoch über die tatsächliche Auswahl hinweg, denn fast alle Mittel basieren auf den drei Wirkstoffen ASS, Ibuprofen und Paracetamol. Zum einen sind zahlreiche Generika auf dem Markt, zum anderen handelt es sich um Kombinationspräparate. Letztere enthalten meist zwei der schmerzstillenden Wirkstoffe sowie zusätzliche Substanzen wie Ascorbinsäure (Vitamin C) oder Coffein.

Monopräparate

Zur Selbstbehandlung unter den zuvor genannten Voraussetzungen eignen sich am besten Monopräparate mit einem der drei Wirkstoffe (ASS oder Ibuprofen oder Paracetamol). Derartige Mittel sind seit Langem bewährt. Die Wirkstoffe lindern den Schmerz gut, sind jedoch aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften nicht beliebig austauschbar. Paracetamol wirkt im Gegensatz zu ASS und Ibuprofen nicht entzündungshemmend (zum Beispiel bei entzündlichen Gelenkschmerzen), aber sehr wohl schmerzlindernd bei Verschleiß von Gelenken. ASS wirkt entzündungshemmend und fiebersenkend, ist aber für Kinder unter 14 Jahren gefährlich und nicht geeignet.

Vorsicht bei Schwangerschaft

Acetylsalicylsäure kann Blutungen verstärken und darf deshalb eine Woche vor Operationen oder zahnärztlichen Eingriffen, bei denen es zu Blutungen kommt, nicht mehr eingenommen werden. Dies ist auch einer der Gründe, warum ASS für Schwangere, die vor dem Geburtstermin stehen, keinesfalls geeignet ist. Im letzten Schwangerschaftsdrittel ist die Einnahme von ASS allerdings grundsätzlich nicht empfehlenswert. Je nach Stadium der Schwangerschaft sind unterschiedliche Schmerzmittel zu vermeiden und besondere Dosisgrenzen einzuhalten. Schwangere und Stillende sollten vor einer Selbstmedikation immer ihren Arzt konsultieren.

Kombinationspräparate

Kombinationspräparate

Kombinationspräparate (mit zwei oder mehr Wirkstoffen) weisen gegenüber Monopräparaten keinen zusätzlichen Nutzen bezüglich ihrer therapeutischen Wirksamkeit auf. Dagegen können sich unerwünschte Wirkungen addieren, beispielsweise die blutungsfördernde Wirkung von Acetylsalicylsäure und die leberschädigende Wirkung von Paracetamol.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich beim Auftreten von weniger eindeutig zuzuordnenden Nebenwirkungen oder von Unverträglichkeiten nicht ausmachen lässt, welche der eingenommenen Substanzen dafür verantwortlich ist. Aus all diesen Gründen bewerten wir derartige Kombinationspräparate als wenig geeignet zur Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen.

Coffein unerwünscht

Auch der Zusatz von Coffein ist unserer Ansicht nach bei einem Schmerzmittel als wenig sinnvoll zu betrachten. Coffein wird aus dem Magen rasch ins Blut aufgenommen und gelangt ins zentrale Nervensystem. Es belebt, steigert die Aufmerksamkeit und regt die Atmung an. Kombiniert mit Schmerzbewirkstoffen soll es die schmerzstillende Wirkung verstärken.

Die belebende Wirkung des Coffeins kann jedoch dazu verleiten, derartige Mittel öfter und länger einzunehmen, als es angeraten ist. Bei Dauergebrauch lässt die erwünschte Wirkung von Coffein durch Gewöhnung nach, sodass die Dosis möglicherweise weiter erhöht wird. An dieser Aussage ändert auch eine jüngste Studienzusammenfassung nichts, die die Sinnhaftigkeit der Kombination von zwei Schmerzmitteln mit Coffein bei einmaliger Einnahme belegen sollte.

Die Menge des zugesetzten Coffeins entspricht einer Tasse Kaffee oder starkem Schwarztee. Das Coffein könnte damit auch über Nahrungsmittel konsumiert werden. In der Studie wurde nicht untersucht, warum zwei Schmerzwirkstoffe anstelle eines Einzelwirkstoffs verwendet werden sollten. Die bestens bekannten Gewöhnungseffekte bei wiederholter Einnahme wurden zudem nicht diskutiert.

Vitamin C unnötig

Vitamin C unnötig

Eine weitere Substanz, die Schmerzmitteln gerne beigemengt wird, ist Ascorbinsäure (Vitamin C). Die Beigabe ist insofern unverständlich, als Vitamin C keinerlei schmerzstillende oder fiebersenkende Effekte hat und diese auch nicht unterstützt.

Es könnte sein, dass die Verwendung lediglich dazu dient, um die Eignung für Erkältungskrankheiten nahezulegen. Allerdings gibt es bisher keine kontrollierten klinischen Studien, die ausreichend nachweisen, dass kurzzeitig eingenommenes Vitamin C die Dauer einer Erkältung verkürzt. Da Vitamin C überflüssig ist, bewerten wir derartige Präparate lediglich als „auch geeignet“.

Irrtümlich überdosiert

Besondere Vorsicht ist angezeigt, wenn noch andere Medikamente eingenommen werden, da die Gefahr von Wechselwirkungen besteht. Rezeptfreie Schmerzmedikamente aus der Apotheke sollten dann nur in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt eingenommen werden.

Apropos Apotheke: Beim Einkauf lässt sich einiges an Geld sparen, wenn man anstatt der meist teureren Originalpräparate auf identische Generika zurückgreift – lesen Sie dazu unseren Test Generika in Apotheken 6/2012.

Nicht täuschen lassen sollte man sich zudem von der „Verpackung“, in der manche OTC-Mittel angeboten werden. So verbirgt sich hinter phantasievollen Namensgebungen, etwa für Erkältungs-, Grippe- oder Zahnschmerzmittel, meist nichts anderes als die in diesem Artikel erwähnten Wirkstoffe – mit dem Unterschied, dass Paracetamol- und ASS-Tabletten deutlich günstiger sind als beispielsweise Grippostad Heißgetränk.

Testtabelle: Monopräparate

Testtabelle: Kombinationspräparate

So sehen sie aus: Monopräparate

Acetylsalicylsäure (ASS) - Bewertung: geeignet

Schmerzmittel mit Acetylsalicylsäure (ASS) (Bilder: VKI) 

Ibuprofen  - Bewertung: geeignet

Medikamente mit Ibuprofen (Bilder: VKI) 

Paracetamol  - Bewertung: geeignet

Schmerzmittel mit Paracetamol (Bilder: VKI) 

So sehen sie aus: Kombinationspräparate

ASS + Ascorbinsäure (Vitamin C)  - Bewertung: auch geeignet

Schmerzmittel mit ASS + Ascorbinsäure (Vitamin C) (Bilder: VKI)

Paracetamol + Ascorbinsäure (Vitamin C): Grippostad Heißgetränk Pulver - Bewertung: auch geeignet

ASS + Paracetamol: Adolorin Influplus Tabletten - Bewertung: wenig geeignet
Schmerzmittel mit Paracetamol + Ascorbinsäure (Vitamin C): Grippostad und Adolorin (Bilder: VKI) 

ASS + Paracetamol + Coffein  - Bewertung: wenig geeignet

Schmerzmittel mit ASS + Paracetamol + Coffein (Bild: VKI) 

ASS + Paracetamol + Ascorbinsäure (Vitamin C)  - Bewertung: wenig geeignet

 Schmerzmittel mit ASS + Paracetamol + Ascorbinsäure (Vitamin C): Thomapyrin (Bild: VKI)

Packungsgröße und Rezeptpflicht

In Deutschland sprachen sich die Behörden kürzlich dafür aus, den Zugang zu frei verkäuflichen Schmerzmitteln zu beschränken. Demnach sollen nur noch kleine Packungen rezeptfrei erhältlich sein. Für Paracetamol ist grundsätzlich eine Rezeptpflicht angedacht.

Zusammenfassung

  • Nicht ungefährlich. Rezeptfreie Schmerzmittel aus der Apotheke sind nicht ungefährlich, bei Missbrauch und Überdosierung besteht Lebensgefahr. Die in der Gebrauchsinformation angegebenen Hinweise, insbesondere was Dosierung, Gegenanzeigen und Wechselwirkungen angeht, sind unbedingt einzuhalten.
  • Einnahme von Schmerzmitteln. Rezeptfreie Schmerzmittel dürfen nur bei leichten bis mäßigen Schmerzen angewendet werden, deren Ursachen bekannt sind. Bei starken und auch chronischen Schmerzen sowie bei Schmerzen mit unbekannter Ursache ist eine ärztliche Untersuchung unumgänglich und von einer Selbstmedikation ist abzusehen.
  • Eignung von Schmerzmitteln. Monopräparate mit nur einem Wirkstoff sind Kombinationspräparaten mit mehreren Wirkstoffen vorzuziehen. Zusatzstoffe wie Coffein oder Vitamin C bieten keinen Zusatznutzen.

Testkriterien

Hinweise zur Bewertung

Grundlage dieses Tests ist unser Handbuch „Medikamente: Vom Arzt verordnet“ sowie das „Handbuch Rezeptfreie Medikamente“ der Stiftung Warentest, für die ein Expertengremium die Eignung der Präparate auf Basis von Literaturrecherchen beurteilte.

Geeignet sind Mittel (Standardtherapeutika), deren therapeutische Wirksamkeit ausreichend nachgewiesen ist. Ihre Nutzen-Risiko-Abwägung fällt positiv aus. „Geeignet“ sind auch Kombinationsmittel, deren Wirkstoffe sich sinnvoll ergänzen.

Auch geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit ebenfalls nachgewiesen ist, die aber Konservierungsmittel enthalten oder noch nicht lange genug erprobt sind.

Mit Einschränkung geeignet sind Mittel, die therapeutisch wirksam sind, aber im Vergleich zu Standardtherapeutika ein höheres oder nicht gut einschätzbares Risiko bergen.

Wenig geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist, die nicht ausreichend dosiert sind, deren therapeutische Wirksamkeit im Verhältnis zu den Risiken zu gering ist sowie Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, deren Wirkstoffe sich nicht sinnvoll ergänzen oder keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen aufweisen.

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