Preiswerte Generika
Mit dem Ende der Schutzzeit rutscht der Preis eines Medikaments schlagartig
in den Keller. Dann nämlich darf jeder Hersteller die Substanz zu einem
Arzneimittel verarbeiten, ohne vom Erstanbieter die Lizenz erwerben zu müssen.
So entstehen Nachfolgeprodukte, die so genannten Generika, deren Name oft, aber
nicht immer, aus der Substanzbezeichnung und dem angehängten Firmennamen besteht
(zum Beispiel Ibuprofen „Genericon“). Sie sind erheblich preiswerter als das
Originalmedikament, denn viele Kosten fallen weg: keine Forschung, keine
klinischen Untersuchungen, sogar die Zulassungsbedingungen sind erleichtert,
indem die Nachahmerfirmen vieles für sich in Anspruch nehmen können, was der
Erstanbieter erarbeitet hat.
Die „nachgebauten“ Generika müssen jedoch mit den Originalen nicht unbedingt
identisch sein. Der Nachahmer kann zum Beispiel die Substanz mit anderen
Hilfsstoffen zu Tabletten formen. Dadurch können sich die Wirkeigenschaften des
Arzneistoffs verändern. In der Anfangszeit der Generikaproduktion führte das
schon mal dazu, dass ein Arzneistoff, von dem man gewohnt war, dass er zum
Beispiel nach einer halben Stunde wirkte, seine Wirkung erst nach zwei Stunden
zeigte. Regelmäßige Kontrollen dieser so genannten Bioverfügbarkeit haben jedoch
dazu geführt, dass solche Probleme mittlerweile als überwunden gelten.
Preiswert sind auch die so genannten Parallelimporte. Das sind hochpreisige,
noch patentgeschützte Arzneimittel, die ein Händler in großer Menge in einem
„Billigland“ einkauft, um sie dort zu verkaufen, wo das Mittel teurer ist. Die
bedeutendsten parallel exportierenden EU-Länder sind Spanien, Portugal,
Frankreich, Italien, Griechenland und Belgien. Importländer sind vor allem die
Niederlande und Deutschland. Auch Österreich verzeichnet eine wachsende Zahl von
Parallelimporten, an denen vor allem der Hauptverband der
Sozialversicherungsträger großes Interesse hat; schließlich verspricht er sich
davon eine Senkung der Arzneimittelkosten.
Immer deutsche Beipacktexte
Die importierten Medikamente benötigen eine Gebrauchsinformation und einen
dem hiesigen Arzneimittelgesetz entsprechenden Packungsaufdruck in deutscher
Sprache. Manchmal müssen sie auch gänzlich umgepackt werden. Gesundheitliche
Bedenken bestehen gegen solche Importe nicht, denn sie müssen vom Ministerium
zugelassen werden. In der Regel stammen sie aus den Produktionsstätten
multinationaler Konzerne, in denen die Tabletten zentral für die verschiedenen
Länder hergestellt werden. Probleme könnte es bei diesen Arzneimitteln
vielleicht bei Rückfragen oder gar Rückrufaktionen geben, weil sich durch den
Umpackprozess die verschiedenen Chargen des Medikaments nicht mehr oder nur sehr
unzulänglich zurückverfolgen lassen.