Zum Inhalt

Gesundenuntersuchung - Ärztliches Angebot

Leserbrief zu Konsument 6/2003.

Richtig ist, dass jedermann/-frau ab dem 19. Lebensjahr jährlich Anspruch auf die genormte Gesundenuntersuchung hat. Die Kosten trägt die soziale Krankenversicherung. Die Ärzteschaft fordert allerdings seit Jahren, dass die Gesundenuntersuchung dem aktuellen Kenntnisstand der Medizin angepasst werden sollte. Wichtige Blutwerte werden nicht erfasst, auch fehlen etwa Lungenfunktionstest (Spirometrie) oder EKG. Nachdem Verhandlungen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger keinen Erfolg brachten, wurde in mehreren Bundesländern (z.B. Kärnten, Salzburg, Steiermark) eine erweiterte Gesundenuntersuchung entwickelt. Dies ist ein Angebot vieler Ärzte an die Patienten, die Kosten sind aber privat zu tragen. Richtig ist, dass diese zusätzliche, kostenpflichtige Leistung vorab zwischen Arzt und Patient zu vereinbaren ist. Wenn man bedenkt, dass zusätzliche Leistungen die Aussagekraft der Gesundenuntersuchung beträchtlich erhöhen, sind 50 Euro dafür sicher gut investiert. Infos dazu finden Sie auch unter www.mirgehtsgut.at (Steiermark). Und: Die kostenlose Standard-Gesundenuntersuchung ist zwar nicht optimal, aber viel besser als gar keine Gesundenuntersuchung.

Ärztekammer Steiermark
Dr. Jörg Pruckner
Obmann der Kurie Niedergelassene Ärzte

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang