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Aufgespießt - Konsument 6/2001

Kärnten echt gut: nicht gut!

Was tut ein „Kärnten echt gut“-Zeichen auf einem Truthahn aus Niederösterreich? Nicht wenige fragten sich das. Die Kärntner Lebensmittelwirtschaft hat mit viel Pomp im Vorjahr ein neues Zeichen aus der Taufe gehoben, um den Käufern die regionalen Produkte schmackhafter zu machen. Doch dabei zählt nicht nur die Herkunft, sondern auch die Wertschöpfung. Da reicht es, wenn das Produkt in Kärnten verarbeitet wird. Wir meinen: Mit so viel Sorglosigkeit ruiniert man den Boden für ernst zu nehmende Herkunftszeichen.

Neuer Wiener Lokalführer

Gute Nachricht für Umweltbewegte: Insgesamt 52 Betriebe, darunter Cafés, Restaurants, Heurige und Hotels, haben sich dem Umweltzeichen Tourismus verschrieben. Die Gäste erwartet dort ein hohes Niveau, das von der Vermeidung von Abfall – Getränkedosen sind tabu – über umweltfreundliche Reinigungsmittel bis zur Nichtraucher-Zone reicht. In manchen Häusern gibt es Essen aus biologischem Landbau. Bei der Erarbeitung der ökologischen Kriterien war der VKI federführend. Die Broschüre „Umweltfreundliche Wiener Gastlichkeit“ wurde von der MA 22 herausgegeben. Sie ist gratis beim Folderservice der Wiener Umwelthotline, Tel. 4000-88220 erhältlich.

Asbest in Tampons: ein Märchen

Eine Leserin erhielt ein E-Mail, das sie vor der Benützung von Tampons eindringlich warnte. Einerseits wäre Asbest enthalten, wodurch die Frauen stärker bluten und wieder mehr Tampons bräuchten. Andererseits enthielten sie unter anderem auch Dioxin – das alles erhöhe das Krebsrisiko. Beim Hoax-Service der TU Berlin ist die Asbestgeschichte längst bekannt. Es handelt sich um eine so genannte „urban legend“ – Tampons enthalten keinen Asbest, und er hätte nicht die beschriebene Wirkung. Mehr über solche Legenden erfahren Sie unter www.hilfe.hoax.de. In Österreich wird seit Jahren zur Bleichung Sauerstoff verwendet, da entsteht kein Dioxin.

Trigon-Bank-Pleite: Vorschusszinsenfalle

Sparer, die nach dem Konkurs der Trigon Bank ihre gebundenen Sparbücher von der Einlagensicherung beheben wollen, geraten in die Vorschusszinsenfalle. Denn hier handelt es sich um eine vorzeitige Abhebung von einem gebundenen Sparbuch. Die Verzinsung des gebundenen Sparbuches endete mit der Konkurseröffnung. Daher fallen Vorschusszinsen an. Abgezogen wird ein Tausendstel des vorzeitig behobenen Betrages pro Monat der nicht eingehaltenen Bindefrist. Da es für Konkurse keine generelle Regelung gibt, darf der Masseverwalter dies so festlegen. Die Frist für die Geltendmachung der Einlagen beträgt übrigens 30 Jahre. Informationen unter web.chello.at/einlagensicherung/

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