Ja. - Leider gibt es keinen Rechtsanspruch darauf, dass man die Rechnung auf Normalpapier ausgestellt bekommt. Daher können wir Ihnen nur raten, Rechnungsbelege selbst zu kopieren oder kopieren zu lassen.
Besonders bei größeren Anschaffungen kann es für spätere Reklamationen hilfreich sein, einen Nachweis des Kaufdatums zu haben. Bezahlt man mit Bankomatkarte, kann man das Kaufdatum auch auf dem Kontoauszug nachvollziehen.