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Mahnung - Inkassobüro

"Hätten Sie es gewusst?" - die "Konsument"-Frage: Sie haben eine Rechnung versehentlich nicht bezahlt. Sofort kommt das Schreiben eines Inkassobüros. Ist das erlaubt?

a) Nein, erst muss man ein informelles Mahnschreiben bekommen.

b) Ja, ein Gläubiger braucht nicht zu mahnen, er kann gleich ein Inkassobüro einschalten.

 

Die richtige Antwort finden Sie auf Seite 2.

b) ist richtig

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