Für viele Menschen sind eigene vier Wände die größte Anschaffung, die sie je tätigen. Für Normalverdiener ist dies ohne langfristigen Kredit nicht zu schaffen. Viele Häuselbauer oder Wohnungskäufer schließen Fixzinsvereinbarungen ab, weil derzeit die Zinsen auf dem Kapitalmarkt steigen. So können sie die regelmäßige monatliche Belastung einigermaßen kalkulieren. Allerdings gilt die Vereinbarung über einen fixen Zinssatz nicht für die gesamte Laufzeit des Kredits, sondern nur für einige Jahre. Danach unterliegen die Kreditzinsen den Schwankungen des Kapitalmarktes; Klauseln im Kreditvertrag schreiben vor, in welcher Form hier angepasst wird (siehe dazu auch: Weitere Artikel - "Kredite").
Kredite - Das dicke Ende
Spezielle Klausel
In einem Kreditvertrag der BAWAG entdeckten wir eine spezielle Klausel: Nach Ablauf der Fixzinsvereinbarung werden auf den Kapitalmarkt-Indikator, der für die Berechnung des Zinssatzes herangezogen wird, 2,5 Prozentpunkte aufgeschlagen. Das heißt, der Kredit verteuert sich auf jeden Fall. Auf diese Weise wird der Vorteil der stabilen Kreditzinsen teuer erkauft. Das böse Erwachen kommt für den Kreditnehmer erst nach Ablauf der Fixzinsperiode. Diese Klausel dürfte keineswegs ein Einzelfall sein. Kreditnehmer sollten die Kreditverträge ganz genau lesen. Allerdings sind Zinsgleitklauseln für normal Sterbliche weitgehend unverständlich. Daher sollte man bei seiner Bank ganz genau nachfragen, was sie bedeuten. Und derartige „böse“ Klauseln im Falle des Falles wegverhandeln oder sich eine andere Bank mit besseren Konditionen suchen.
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