Kündigung zur Hauptfälligkeit möglich
Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung jährlich zur Hauptfälligkeit unter Einhaltung einer einmonatigen Frist kündigen. Der Termin der Hauptfälligkeit ist Ihrer Polizze zu entnehmen. Das Schreiben muss spätestens einen Monat vor Beginn der Kündigungsfrist beim Versicherer eintreffen. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn die Hauptfälligkeit am 1.1. jedes Jahres ist, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30.11. beim Versicherer eingelangt sein.