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Gewinnzusage: Irreführung - Taschenrechner statt Fernseher

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"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Frankreich. Vor lauter Angst, enttäuschte Kunden könnten einen zugesagten „Gewinn“ gerichtlich einklagen, kommen die Gewinnspielanbieter auf immer ausgefeiltere Formulierungen.

Genau hinsehen

So erhielt ein Leser des Magazins „60 millions de consommateurs“ ein Schreiben mit der Nachricht, er habe – als einer von zwei ausgewählten Kunden – ein „Gerät mit LCD-Bildschirm“ gewonnen. Daneben war ein LCD-Fernsehapparat abgebildet. Nur beim näheren Hinsehen wurde deutlich, dass auf dem Tisch in der Nähe des TV-Geräts keine Fernbedienung lag, sondern ein Taschenrechner. Und genau darin bestand auch der Gewinn!

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