Ansprechpartner verloren
Leider ist die Rechtslage in diesem Fall nicht günstig: Für die Gewährleistung ist jenes Unternehmen zuständig, bei dem das Produkt gekauft wurde. Da diese Firma aber nicht mehr existiert, haben Sie Ihren Ansprechpartner verloren. Sie können also keine Gewährleistung mehr geltend machen.
Hersteller oder Generalvertretung
Theoretisch könnten Sie Ihre Forderung zwar im Konkursverfahren anmelden, das ist aber nicht sinnvoll. Die Anmeldung kostet 19 Euro und bei einem Konkurs erhalten die Gläubiger im Allgemeinen nur einen Bruchteil ihrer Forderungen zugesprochen. Falls Sie für das Gerät auch eine Herstellergarantie haben, können Sie sich an den Hersteller oder die Generalvertretung wenden.