Mir wurde versichert, man könnte in Euro wechseln, wenn der Kurs der
Fremdwährung steigt?
Die Sache hat mehrere Haken: Manche Verträge sehen nur die Rückwechslung in
den Euro vor. So ein Passus ist jedenfalls sehr ungünstig, weil
Fremdwährungskredite in mehreren Währungen angeboten werden. Nicht immer können
Sie genau dann wechseln, wenn’s brenzlig wird. Sehr oft darf man dies nur zu den
Ablaufterminen der Fremdwährungstranchen (Roll-Over-Periode) unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist (bis zu 6 Monate!). Die BAWAG zum Beispiel erlaubt einen
Wechsel nur an zwei oder vier Terminen im Jahr und verlangt bei Nichteinhaltung
ein Pönale. Eine Bank, die den Wechsel jederzeit in jede frei konvertierbare
Währung zulässt, ist etwa die BA-CA. Vereinbaren Sie, wie die Bank im Fall
steigender Kurse vorgehen darf, also ab welchem Schwellenwert zusätzliche
Sicherheiten verlangt werden. Sollten Sie diese nicht erbringen können, wird der
Kredit zwangsweise in Euro konvertiert. Dann fällt Ihnen der Kursverlust voll
auf den Kopf. Und die Verzinsung des Euro-Kredits kann nach der Umstellung
deutlich ungünstiger sein als bei einem Kredit, der gleich in Euro aufgenommen
wurde. Beim Währungswechsel gibt es außerdem zahlreiche Kosten, die nicht
immer klar ersichtlich sind.
Aber ich dachte, da gibt es Vorschriften, wie viel die Bank verlangen
darf?
Nein. Die Vertragsgestaltung kann frei vereinbart werden. Sie können aber
einiges wegverhandeln:
Die Devisenprovision (Devisencourtage,
Devisenkommission) fällt immer wieder an: bei Kreditaufnahme, Ratenzahlung,
Währungswechsel, Kredittilgung… Sie beträgt meist 0,275 Prozent, wenn man nicht
darüber verhandelt. Vorsicht vor Mindestspesensätzen!
Manche Banken rechnen
beim Wechsel zwischen zwei Fremdwährungen über den Euro und lukrieren damit
doppelte Devisenprovision. Das fällt meist nicht auf, weil der Betrag ja nicht
direkt ausgewiesen wird. Bestehen Sie darauf, dass über „Crossrates“ berechnet
wird, also direkt von einer Währung in die andere.
Manche Banken verlangen
beim Währungswechsel zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr. Achten Sie auf
Mindestgebühren oder hohe einmalige pauschale Bearbeitungsgebühren. Wenn diese
Gebühr überhaupt verlangt wird, sollte die Bank wenigstens kundenfreundlich
(über die erwähnten Crossrates) umrechnen. Und: Der Kredit wird zum niedrigeren
Ankaufskurs aufgenommen, zurückgezahlt wird er aber zum höheren
Verkaufskurs. Auch diese Spanne ist verhandelbar.
Sind das schon alle Spesen?
Nein. Sie müssen zwei Konten führen, ein Euro- und ein Fremdwährungskonto,
letzteres oft mit geschmalzenen Kosten: Die BAWAG verrechnet zusätzlich zur
normalen Kontoführungsgebühr ein so genanntes „Gestionsentgelt“ von 20 Euro pro
Quartal. Möglicherweise kommen auch Zahlungsverkehrsspesen zum Tragen, die auf
einlangende oder ausgehende Zahlungen aufgeschlagen werden. Auch wenn Sie die
Sicherheiten oder den Tilgungsträger wechseln, müssen Sie höchstwahrscheinlich
eine Extra-Gebühr zahlen.
Die amtliche Gebühr für die Eintragung ins
Grundbuch ist ebenfalls höher. Sie richtet sich nämlich nach dem Wert des
Pfandrechtes, dieser liegt jedoch höher als bei vergleichbaren Eurokrediten. So
sichert sich die Bank gegen das Zins- und Währungsrisiko ab.