Leserbrief zu Konsument 11/2007.
Nepp am Grab
Meine Mutter hat auf dem Baumgartner Friedhof eine Grabstätte und wollte die Miete verlängern. Dabei erfuhr sie, dass bei neuerlicher Öffnung des Grabes die Grabgebühr wieder zu bezahlen ist! Auch wenn man jetzt zum Beispiel für 10 Jahre bezahlt und nach 2 Jahren ein Todesfall eintritt und das Grab geöffnet wird, hat man laut Auskunft der Friedhofsverwaltung für 8 Jahre umsonst bezahlt.
René Stanislaus Resch
Wien