10-jähriges Ruherecht
Leider liegt hier offenbar ein Missverständnis vor. Grundsätzlich hat jede/r Verstorbene auf Wiener Friedhöfen ein 10-jähriges Ruherecht. Damit dieses gewahrt bleibt, werden anlässlich eines Todesfalles nur die Differenzjahre verrechnet. Ein Beispiel: Das Benützungsrecht ist bis 2010 bezahlt. Wenn 2008 ein Todesfall eintritt, werden bis 2018 (10-jähriges Ruherecht) acht Jahre für die Verlängerung verrechnet.
Andrea Rauscher
Friedhöfe Wien