Antwort |
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Berufliche
Ich habe mir kürzlich ein Handy gekauft. Jetzt stellt sich heraus, daß ich es oft auch beruflich nutze und meine Firma mich auch auf dem Handy anruft. Kann ich die Handy-Kosten somit auch steuerlich geltend machen?
Ja, Sie können sowohl die Grundgebühr als auch die Gesprächsgebühr – im Ausmaß der beruflichen Nutzung – steuerlich geltend machen. Wenn das Ausmaß der beruflichen Nutzung nicht genau nachvollziehbar ist, kann der Prozentsatz im persönlichen Schätzungsverfahren (mit glaubhaften Begründungen) ermittelt werden. Ist der berufliche Anteil sehr hoch (über 80 Prozent), dann anerkennt die Finanz die Kosten nur bei Nachweis der tatsächlichen Gespräche an. Wenn Sie die gesamten Kosten geltend machen wollen, so hat die Finanz ihre Zweifel. Sie glaubt nämlich nicht, daß jemand am Handy ausschließlich berufliche Gespräche führt.
Übrigens: Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien |