Vage Information ist zu wenig
Je transparenter und detaillierter Leistungen, Kosten, Fragen der
Tariferhöhung, der Vertragsauflösung sowie Rechte und Pflichten aufgeschlüsselt
und schriftlich festgelegt sind, desto besser. Doch das zählt bei weitem nicht
überall zum Standard. Es gibt derzeit keine bundeseinheitlichen Regelungen, die
die Heimträger etwa dazu verpflichten würden, schriftliche Verträge mit
Heimbewohnern abzuschließen. Was vorliegt, ist ein einschlägiger
Gesetzesentwurf, an einem anderen wird gearbeitet. Darüber hinaus wird derzeit
von Seiten des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen ein
Muster-Heimvertrag entwickelt.
Was Interessenten für einen Heimplatz auf jeden Fall tun können: Heime, über
die lediglich vage Informationen zu erhalten sind, aus der persönlichen
Kandidatenliste streichen. Mit mündlichen, nebulosen Auskünften sollte man sich
auf gar keinen Fall zufrieden geben.
Probe- und
Schnupperwohnen
Etliche Heime bieten als Entscheidungshilfe die Möglichkeit des
Probe- oder Schnupperwohnens. Je besser man seine potenzielle künftige Bleibe,
Bewohner und Personal kennt, desto genauer lässt sich abschätzen, ob man sich
dort wohl fühlen kann. Wer „sein“ Heim gefunden hat, muss noch abklären, wie
lange im Vorhinein die Anmeldung beziehungsweise Vormerkung zu erfolgen hat.
Anmeldungen sind üblicherweise unverbindlich. Ein ange- botener Platz kann auch
abgelehnt werden, falls das Übersiedeln erst später geplant ist. Doch nicht in
jedem Heim bleibt dann die Reihung erhalten, Rückstufungen sind möglich.
Senioren- oder
Altenwohnungen
Eine weitere, wenngleich noch nicht sehr verbreitete Möglichkeit
für rüstigere Senioren, die eine „altersgerechte“ Bleibe suchen, sind betreubare
und betreute Senioren- oder Altenwohnungen. Diese sind barrierefrei und
pflegegerecht ausgestattet, oft mit Notruf, Brandmelder und ähnlichen
Vorrichtungen versehen und liegen in der Nähe von Einsatzstellen sozialer
Dienste. Manchmal sind sie auch an ein Altenheim angegliedert. Bei Bedarf werden
die Bewohner ambulant mit sozialen Diensten versorgt. Für deren Inanspruchnahme
ist so wie bei der Betreuung zu Hause extra zu bezahlen.
Seniorenwohnungen gibt es erst in einigen Gemeinden, gedacht
sind sie in erster Linie für Ortsansässige. Nähere Informationen gibt es
üblicherweise auf den Gemeindeämtern oder bei den Betreibern. Zu klärende Punkte
sind unter anderem Eintrittsvoraussetzungen (zum Beispiel Alter,
Gesundheitszustand), die Höhe von Miete und Betriebskosten, allfällige
zusätzliche Zahlungen (etwa Baukostenanteil), Möglichkeiten der Bezuschussung
(zum Beispiel Mietbeihilfe). Manchen Seniorenwohnungen sind Ansprechpartner für
Belange der ambulanten Versorgung zugeteilt. Mitunter ist dann eine
Betreuungspauschale zu bezahlen.
Senioren-WG mit Betreuung
In betreuten Seniorenwohngemeinschaften teilen mehrere ältere
Leute eine Wohnung. Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer; ein
Wohnraum, die Küche, Bad und WC stehen allen gemeinsam zur Verfügung. Diese
Wohnform ist für Senioren gedacht, die – sei es aus gesundheitlichen, sei es aus
sozialen Gründen – nicht mehr zu Hause wohnen können oder wollen, aber noch
nicht oder nicht mehr in einem Pflegeheim betreut werden müssen.
Seniorenwohngemeinschaften sind in alten- und behindertengerecht ausgestatteten
Wohnungen untergebracht, die Bewohner werden üblicherweise durch Sozialarbeiter
und ambulante Dienste betreut. Die Verrechnung von Wohnungskosten (Miete,
Betriebskosten) und Betreuungskosten erfolgt auch hier getrennt. Betreutes
Wohnen in einer Seniorenwohngemeinschaft kostet deutlich weniger als ein
vergleichbarer Platz in einem Heim. Falls das Einkommen für die Miete nicht
ausreicht, kann um Mietbeihilfe angesucht werden. Noch ist dieses Modell in
Österreich nicht weit verbreitet, die meisten Wohngemeinschaften gibt es in
Wien.