Zum Inhalt

Wohnen im Alter - Seniorenwohnheime - (R)eine Geldfrage

Wenn der Alltag zu Hause nur mühsam zu bewältigen ist, können andere Formen des Wohnens Erleichterung bringen. Erkundigen Sie sich frühzeitig nach Alternativen, denn bei manchen Einrichtungen ist der Andrang groß.

Die traditionelle Alternative zum Wohnen zu Hause ist für Senioren das Wohnen in einem Heim. Heime werden sowohl als öffentliche Einrichtung von Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden als auch privat betrieben. Zu unterscheiden ist zwischen Wohnheimen, Wohnheimen mit Pflegemöglichkeit oder Pflegebereich und Pflegeheimen. Oft gibt es auch Mischformen: Manche Wohnheime haben auch pflegetaugliche Wohnplätze, oder es ist überhaupt eine Pflegestation angeschlossen.

Langes Warten auf den Heimplatz

Wohnheime – meistens als Alten-, Pensionisten- oder Seniorenheime bezeichnet – bieten hilfs- aber nicht dauerhaft pflegebedürftigen Senioren Unterkunft und Grundversorgung. Die Bedeutung dieser „klassischen“ Altenheime geht jedoch zurück: Die meisten Senioren bevorzugen die eigenen vier Wände. Das Übersiedeln in ein Heim wird oft erst dann zum Thema, wenn das Leben zu Hause trotz Unterstützung durch soziale Dienste zu beschwerlich und mehr Betreuung benötigt wird. „Die Wohnplätze der Heime sind nicht ausgelastet“, heißt es von Seiten etlicher Landesregierungen. Andererseits nimmt die Zahl von hoch betagten Menschen mit höherem Pflege- und Betreuungsbedarf zu, es werden immer mehr Pflegeplätze benötigt. So geht der Trend österreichweit dahin, Wohnplätze in öffentlichen Heimen sukzessive pflegetauglich zu machen oder überhaupt in Pflegeplätze (meist Personen ab Pflegegeld Stufe 3 vorbehalten) umzuwandeln.

Frühzeitig Informieren

Wer sich für einen Wohnplatz interessiert, sollte sich frühzeitig über das Angebot informieren. Dass es einerseits Heime mit unausgelasteten Wohnbereichen gibt, bedeutet andererseits nicht unbedingt, dass man jederzeit und sofort genau den Platz seiner Wahl bekommen kann. Das Angebot an Heimplätzen ist regional stark unterschiedlich, die höchste Dichte weist Wien auf. Achtung: Bei begehrten Häusern kann es Vormerk- und Wartezeiten von mehreren Jahren geben.

In Ruhe auswählen

Informationen über das Heimangebot vor Ort können an mehreren Stellen eingeholt werden. In den Ämtern der Landesregierungen sind üblicherweise Broschüren für Senioren, Listen mit Adressen von Heimen erhältlich. Welche Heime es pro Bundesland gibt, ist in der Publikation „Altenheime und Pflegeheime in Österreich“ angeführt. Informationen über Heime erteilen weiters Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Sozial- und Gesundheitssprengel (zum Beispiel in Kärnten und Tirol), in Oberösterreich Sozialhilfeverbände. Informationen für Senioren gibt es auch im Internet (siehe "Senioren-Infos im Web",).

Ausstattung, Leistungen und Kosten

Fordern Sie zunächst Erstinformationen von jenen Heimen an, die für Sie infrage kämen. Sie werden möglicherweise schöne Hochglanzprospekte bekommen, die das Heim buchstäblich „im schönsten Licht“ zeigen. Doch was zählt, sind Fakten, in erster Linie zu Kosten, Ausstattung und angebotenen Leistungen. Die Palette ist groß: Sie reicht vom einfachen Zimmer mit Verpflegung bis hin zum komfortablen Appartement mit Gemeinschaftseinrichtungen wie Restaurant, Sauna, Hallenbad und allen möglichen weiteren Finessen. Klar, dass sich das auch in den Kosten niederschlägt. Ebenfalls zu beachten: Zusätzlich werden gebotene Leistungen von Heim zu Heim oft sehr unterschiedlich berechnet.

Sozialhilfe: nicht bei jedem Heim

Grundsätzlich müssen Sie als Heimbewohner die Kosten für ihren Aufenthalt selbst tragen. Kann der volle Betrag nicht aus eigenem Vermögen aufgebracht werden, können Sie um Kostenübernahme (Sozialhilfe) ansuchen, zuständig dafür ist meist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise der Magistrat. Achtung: Nicht für jedes Heim wird Sozialhilfe gewährt. Es gibt auch solche, in denen alles aus eigener Tasche zu berappen ist (dabei handelt es sich oft um sehr teure Heime mit gehobener Ausstattung und hohem Komfort).

Sozialhilfe: abhängig von Bundesland und Vermögen

Ob Sie Sozialhilfe bekommen, hängt auch vom Bundesland ab: In Wien ist zum Beispiel die Kostenübernahme für Plätze in Heimen des Kuratoriums der Wiener Pensionisten-Wohnhäuser üblich, wenn Einkommen und Vermögen des Heimbewohners nicht ausreichen und der volle Betrag auch nicht mit eventueller Unterstützung durch Angehörige aufgebracht werden kann. Aufnahmevoraussetzungen sind unter anderem: Hauptwohnsitz über einen vorgegebenen Zeitraum in Wien, abgeklärter Gesundheitszustand. Es gibt aber auch solche Einrichtungen, deren Bewohner erst ab Pflegebedürftigkeit entsprechend Pflegegeldstufe 2 Zuschüsse beantragen können (bis dahin müssen die Kosten selbst getragen werden).

Je nach Bundesland verschieden

In manchen Bundesländern wird bei Ansuchen um Kostenübernahme überprüft, ob der Interessent für einen Heimplatz nicht auch mit sozialen Diensten das Auslangen findet, ob er „anstaltsbedürftig“ ist, oder es wird überhaupt „je nach Einzelfall“ entschieden.

In Oberösterreich ist es generell so, dass Heimplätze, für die auch eine Kostenübernahme möglich ist, vor allem Pflegebedürftigen mit Pflegebedarf entsprechend Pflegegeldstufe 3 und höher zugewiesen werden. Der Bedarf an Wohnplätzen soll in Zukunft nach und nach durch betreubare Wohnungen abgedeckt werden. Ähnliches ist unter anderem auch in Vorarlberg geplant: Bis zum Jahr 2010 wird es demnach keine Wohn- sondern nur mehr Pflegeplätze in öffentlichen Heimen geben. Bei der Suche nach einem Platz in einem Wohnheim findet man also regional sehr unterschiedliche Bedingungen vor; vor allem wenn man auf Sozialhilfe angewiesen ist.

Stichwort Kosten: Auch dann, wenn ein Heimplatz ganz oder teilweise aus der Sozialhilfe finanziert wird, muss den Bewohnern ein „Taschengeld“ zur freien Verfügung bleiben.

Besichtigung und Erstinformation

Heime, die Sie in die engere Auswahl ziehen, sollten Sie in jedem Fall besichtigen. Machen Sie mit der Heimleitung einen Termin für ein Informationsgespräch aus. Je klarer die Vorstellung darüber ist, wie man wohnen möchte und worauf man besonderen Wert legt, desto zielgerichteter kann man sich hinsichtlich Ausstattung der Zimmer, gebotenem Service, Verpflegung, Freizeitangebot etc. erkundigen (siehe nebenstehende Checkliste).

Ein wichtiger Punkt, der oft vergessen wird, ist, ob und wie lange das Zimmer im Wohnbereich freigehalten wird, wenn man auf die Pflegestation muss. Es gibt Heime, in denen das Zimmer geräumt wird und die Privatmöbel ins Depot zur Aufbewahrung kommen. Nach dem Aufenthalt auf der Pflegestation muss dann unter Umständen auf das gewohnte Zimmer verzichtet und ein anderes bezogen werden.

Verrechnung: Vorsicht „Extras“

Lassen Sie sich die Leistungsverrechnung – also was in der Grundgebühr inbegriffen und wofür extra zu zahlen ist – ganz genau erklären. Mitunter wird bei der Verrechnung auch zwischen Grundleistung, eventuell erforderlichen Betreuungs-, Hilfe- und Pflegeleistungen sowie Zusatzleistungen unterschieden. Die Grundleistung umfasst dann nur Unterkunft und Verpflegung. Sie sollten auch noch auf andere Besonderheiten achten: Zum Beispiel ist nicht unbedingt alles, was mit Unterkunft und Verpflegung zusammenhängt, überall durch Grundtarif beziehungsweise Grundgebühr abgedeckt. So können beispielsweise das Servieren des Essens auf das Zimmer oder die Wäschereinigung durchaus extra, als Zusatzleistung, auf der Rechnung aufscheinen. Wer auf Urlaub oder im Krankenhaus ist, braucht andererseits keine Verpflegung von Seiten des Heimes. Schlägt sich das in einer Kostenreduktion nieder?

Zu den angebotenen Betreuungs- und Hilfeleistungen zählen unter anderem Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Körperpflege, bei der Einnahme von Mahlzeiten. Auch da sollten Sie unbedingt nach den Verrechnungsmodalitäten fragen.

Bei der Aufnahme können weiters Kautionen, Instandsetzungspauschalen oder sonstige Beträge zu entrichten sein.

Vage Information ist zu wenig

Je transparenter und detaillierter Leistungen, Kosten, Fragen der Tariferhöhung, der Vertragsauflösung sowie Rechte und Pflichten aufgeschlüsselt und schriftlich festgelegt sind, desto besser. Doch das zählt bei weitem nicht überall zum Standard. Es gibt derzeit keine bundeseinheitlichen Regelungen, die die Heimträger etwa dazu verpflichten würden, schriftliche Verträge mit Heimbewohnern abzuschließen. Was vorliegt, ist ein einschlägiger Gesetzesentwurf, an einem anderen wird gearbeitet. Darüber hinaus wird derzeit von Seiten des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen ein Muster-Heimvertrag entwickelt.

Was Interessenten für einen Heimplatz auf jeden Fall tun können: Heime, über die lediglich vage Informationen zu erhalten sind, aus der persönlichen Kandidatenliste streichen. Mit mündlichen, nebulosen Auskünften sollte man sich auf gar keinen Fall zufrieden geben.

Probe- und Schnupperwohnen

Etliche Heime bieten als Entscheidungshilfe die Möglichkeit des Probe- oder Schnupperwohnens. Je besser man seine potenzielle künftige Bleibe, Bewohner und Personal kennt, desto genauer lässt sich abschätzen, ob man sich dort wohl fühlen kann. Wer „sein“ Heim gefunden hat, muss noch abklären, wie lange im Vorhinein die Anmeldung beziehungsweise Vormerkung zu erfolgen hat. Anmeldungen sind üblicherweise unverbindlich. Ein ange- botener Platz kann auch abgelehnt werden, falls das Übersiedeln erst später geplant ist. Doch nicht in jedem Heim bleibt dann die Reihung erhalten, Rückstufungen sind möglich.

Senioren- oder Altenwohnungen

Eine weitere, wenngleich noch nicht sehr verbreitete Möglichkeit für rüstigere Senioren, die eine „altersgerechte“ Bleibe suchen, sind betreubare und betreute Senioren- oder Altenwohnungen. Diese sind barrierefrei und pflegegerecht ausgestattet, oft mit Notruf, Brandmelder und ähnlichen Vorrichtungen versehen und liegen in der Nähe von Einsatzstellen sozialer Dienste. Manchmal sind sie auch an ein Altenheim angegliedert. Bei Bedarf werden die Bewohner ambulant mit sozialen Diensten versorgt. Für deren Inanspruchnahme ist so wie bei der Betreuung zu Hause extra zu bezahlen.

Seniorenwohnungen gibt es erst in einigen Gemeinden, gedacht sind sie in erster Linie für Ortsansässige. Nähere Informationen gibt es üblicherweise auf den Gemeindeämtern oder bei den Betreibern. Zu klärende Punkte sind unter anderem Eintrittsvoraussetzungen (zum Beispiel Alter, Gesundheitszustand), die Höhe von Miete und Betriebskosten, allfällige zusätzliche Zahlungen (etwa Baukostenanteil), Möglichkeiten der Bezuschussung (zum Beispiel Mietbeihilfe). Manchen Seniorenwohnungen sind Ansprechpartner für Belange der ambulanten Versorgung zugeteilt. Mitunter ist dann eine Betreuungspauschale zu bezahlen.

Senioren-WG mit Betreuung

In betreuten Seniorenwohngemeinschaften teilen mehrere ältere Leute eine Wohnung. Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer; ein Wohnraum, die Küche, Bad und WC stehen allen gemeinsam zur Verfügung. Diese Wohnform ist für Senioren gedacht, die – sei es aus gesundheitlichen, sei es aus sozialen Gründen – nicht mehr zu Hause wohnen können oder wollen, aber noch nicht oder nicht mehr in einem Pflegeheim betreut werden müssen. Seniorenwohngemeinschaften sind in alten- und behindertengerecht ausgestatteten Wohnungen untergebracht, die Bewohner werden üblicherweise durch Sozialarbeiter und ambulante Dienste betreut. Die Verrechnung von Wohnungskosten (Miete, Betriebskosten) und Betreuungskosten erfolgt auch hier getrennt. Betreutes Wohnen in einer Seniorenwohngemeinschaft kostet deutlich weniger als ein vergleichbarer Platz in einem Heim. Falls das Einkommen für die Miete nicht ausreicht, kann um Mietbeihilfe angesucht werden. Noch ist dieses Modell in Österreich nicht weit verbreitet, die meisten Wohngemeinschaften gibt es in Wien.

Checkliste:
So finden Sie „Ihr“ Wohnheim

Die wichtigsten Dinge, die Sie am besten schon beim Erstgespräch abklären.

Es kommt auch auf „Kleinigkeiten“ an, die die „Lebensqualität“ in einem Heim entscheidend beeinflussen. Bekommt man zum Beispiel einen eigenen Zimmer- und Haustorschlüssel? Ist der Tagesablauf nach den eigenen Bedürfnissen gestaltbar? Wie lange kann man beispielsweise am Morgen schlafen, gibt es Besuchszeitenregelungen, wann wird gegessen?

Die folgende Liste hilft Ihnen, an alles zu denken:

  • Art der Unterbringung (Einbettzimmer, Mehrbettzimmer, Appartements)
  • Größe und Ausstattung der Wohneinheiten (Bad, WC, Kühlschrank, Kochnische)
  • Gibt es einen TV-Anschluss, einen Telefonanschluss im Zimmer; kann man die Anschlüsse allenfalls installieren lassen?
  • Können eigene Möbel mitgebracht werden?
  • Kann die Heizung nach den eigenen Bedürfnissen reguliert werden?
  • Sind Haustiere gestattet?
  • Wie oft wird das Zimmer im Rahmen der Grundleistung gereinigt, die Bettwäsche gewechselt?
  • Ist die Wäschepflege durch die Grundgebühr abgedeckt?
  • Wer ist für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten im Zimmer zuständig, wer trägt die Kosten?
  • Gibt es eine Auswahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Kostformen (zum Beispiel Normalkost, Schonkost, Diät)? Ist für bestimmte Kostformen extra zu zahlen?
  • Müssen grundsätzlich Frühstück, Mittag- und Abendessen bezahlt werden, oder gibt es auch Halbpension?
  • Kann wahlweise im Zimmer oder im Speisesaal gegessen werden?
  • Ist extra zu bezahlen, wenn das Essen aufs Zimmer gebracht wird? Ist für Getränke extra zu bezahlen?
  • Welche Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Bibliothek, Gymnastikraum) gibt es? Ist die Benützung durch die Grundgebühr abgedeckt?
  • Gibt es Gemeinschaftsveranstaltungen, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung?
  • Gibt es eine Heimbewohnervertretung?
  • Was wird an Betreuung und Hilfe geboten?
  • Was passiert im Krankheitsfall?
  • Besteht die Möglichkeit einer Pflege im Zimmer, von wem wird sie durchgeführt?
  • Gibt es einen Nachtdienst?
  • Kann der persönliche Hausarzt beibehalten werden.

Serie Wohnen im Alter

Mit dem Abschied vom Berufsleben beginnt für viele Menschen (und auch deren Angehörige) ein neuer Lebensabschnitt, der Vorbereitung und Planung erfordert. In unserer Serie geben wir Anregungen und Tipps, woran Sie denken sollten und wie Sie dabei am besten vorgehen.

Im ersten Teil ( siehe "Wohnen im Alter - Soziale Dienste" [Heft 4/2001]) berichteten wir über Hilfsangebote für jene, die den Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen. Im nächsten Heft beenden wir unsere Serie mit einem Beitrag über Pflegeheime.

Pflegevorsorge

Allgemeine Informationen zur Pflegevorsorge können unter www.help.gv.at abgerufen werden. Interessantes findet sich weiters auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen : ( www.senioren.bmsg.gv.at ) Bundesländerspezifische Informationen – wenngleich in sehr unterschiedlicher Ausführlichkeit – gibt es unter den Adressen der Landesregierungen :

Adressen, allgemeine Informationen über
Angebot und Kosten finden Sie in der Publikation „Altenheime und Pflegeheime in Österreich“.
Kostenlos anzufordern beim
Sozialministerium:
Tel:(01) 544 15 97-0.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang