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Karenzgeld - Studentin und schwanger

Ich bin Studentin und schwanger – habe ich auch Anspruch auf Karenzgeld?

Neuerdings ja. Ab 1. 1. 2002 gibt es Kindergeld. Voraussetzung ist, dass das Kind nach dem 31. 12. 2001 geboren wurde und im gemeinsamen Haushalt lebt. Sie müssen auf jeden Fall einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger stellen. Das Karenzgeld beträgt täglich öS 200,– beziehungsweise € 14,53.

Weiterarbeiten neben Karenz

Bisher war für Karenzgeld Voraussetzung, dass ein Elternteil in Karenzurlaub ist. Das ist nicht mehr notwendig. Sie könnten theoretisch wie gewohnt weiterarbeiten, solange Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Tipp: Wenn Sie angestellt sind und nicht weiter arbeiten wollen, dürfen Sie nicht darauf vergessen – wie bisher –, rechtzeitig den Karenzurlaub mit Ihrem Dienstgeber zu vereinbaren und die arbeitsrechtlichen Vorschriften betreffend Karenzurlaub einzuhalten.

Grenzbetrag

Ihr „Jahreseinkommen“ darf bis zu öS 200.900,– (das sind € 14.600,–) betragen. Die Berechnung dafür ist sehr kompliziert. Überschreiten Sie diesen Grenzbetrag, dann verlieren Sie den Anspruch für das ganze Kalenderjahr beziehungsweise müssen Sie bereits erhaltenes Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. Planen Sie also besser einen Sicherheitsspielraum ein, da es auch bei nur geringfügigem Überschreiten der Grenze von € 14.600,- wirklich teuer werden kann: Auch wenn Sie nur ganz knapp darüber liegen, kostet Sie das bis zu öS 73.000 oder € 5303,45 (€ 14,53 x 365 Tage).
Wenn Sie die erweiterten Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit für Mütter ausschöpfen möchten, zahlt es sich vermutlich aus, die Dienste einer Steuerberatungskanzlei in Anspruch zu nehmen.

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