Neuerdings ja. Ab 1. 1. 2002 gibt es Kindergeld. Voraussetzung ist, dass das Kind nach dem 31. 12. 2001 geboren wurde und im gemeinsamen Haushalt lebt. Sie müssen auf jeden Fall einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger stellen. Das Karenzgeld beträgt täglich öS 200,– beziehungsweise € 14,53.
Karenzgeld - Studentin und schwanger
Weiterarbeiten neben Karenz
Bisher war für Karenzgeld Voraussetzung, dass ein Elternteil in Karenzurlaub ist. Das ist nicht mehr notwendig. Sie könnten theoretisch wie gewohnt weiterarbeiten, solange Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Tipp: Wenn Sie angestellt sind und nicht weiter arbeiten wollen, dürfen Sie nicht darauf vergessen – wie bisher –, rechtzeitig den Karenzurlaub mit Ihrem Dienstgeber zu vereinbaren und die arbeitsrechtlichen Vorschriften betreffend Karenzurlaub einzuhalten.
Grenzbetrag
Ihr „Jahreseinkommen“ darf bis zu öS 200.900,– (das sind € 14.600,–)
betragen. Die Berechnung dafür ist sehr kompliziert. Überschreiten Sie diesen
Grenzbetrag, dann verlieren Sie den Anspruch für das ganze Kalenderjahr
beziehungsweise müssen Sie bereits erhaltenes Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen.
Planen Sie also besser einen Sicherheitsspielraum ein, da es auch bei nur
geringfügigem Überschreiten der Grenze von € 14.600,- wirklich teuer werden
kann: Auch wenn Sie nur ganz knapp darüber liegen, kostet Sie das bis zu öS
73.000 oder € 5303,45 (€ 14,53 x 365 Tage).
Wenn Sie die erweiterten
Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit für Mütter ausschöpfen möchten, zahlt es sich
vermutlich aus, die Dienste einer Steuerberatungskanzlei in Anspruch zu
nehmen.