Ein Reiseveranstalter zeigte im Prospekt eine hübsche Appartementanlage und wies darauf hin, dass sich sämtliche Appartements im Erdgeschoß befänden. Die Fotos bestätigten dies, aber die Urlauber stellten fest, dass es doch einen ersten Stock gab. Vor der Behörde zur Überwachung des Werbestandards rechtfertigte sich die Firma damit, dass es sich zur Zeit der Aufnahmen um eingeschoßige Gebäude gehandelt habe. Dass die Eigentümer dann heimlich aufgestockt hätten, dafür könne man nichts!
Heimtückisch aufgestockt - Großbritannien