Pyrotechnikgesetz blieb unerwähnt
Danke für Ihren Artikel. Vermisst haben wir jedoch eine Erwähnung des österreichischen Pyrotechnikgesetzes. Es verbietet nicht nur die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände über drei Gramm Gesamtgewicht in Ortsgebieten, es macht sich jeder strafbar, der eine Rakete abfeuert oder andere Sprengsätze ab Klasse II zündet. Es gibt keine Ausnahmeregelung zu Silvester! Aber da die Polizei ja nicht die halbe Bevölkerung verhaften kann, werden sämtliche Augen und Ohren zugedrückt …
Marcus Stöger
Anna Engleitner
Wien