Hier zeigen wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um einen Gutschein von Jochen Schweizer.
Erlebnisgutscheine von Jochen Schweizer sind beliebte Geschenke. Auch Frau Mendl und ihr Mann freuten sich über einen Restaurantgutschein im Wert von 150 Euro, den sie anlässlich ihres Hochzeitstages einlösen wollten. Schon dieser Versuch des Einlösens entwickelte sich allerdings zum Erlebnis.
Persönliche Wahl des Lokals nicht möglich
Das Ehepaar Mendl musste nämlich feststellen, dass es nicht möglich war, sich ein Lokal eigener Vorstellung auszusuchen und dort zu reservieren. Beim Telefonat mit der Hotline hieß es, die persönliche Auswahl eines Restaurants sei „aus Datenschutzgründen“ nicht möglich.
Lediglich geografischer Umkreis
Sie könnten lediglich einen geografischen Umkreis nennen und würden dann dort ein Lokal zugeteilt bekommen. So hatten sie sich die Feier ihres Jahrestages klarerweise nicht vorgestellt. Der Gutschein liegt noch immer daheim in der Schublade.
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