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Internet: Anwältin Katja Günther verschickt Massenmahnungen - Zahlreiche Anfragen

Zahllose österreichische Konsumenten erhalten Forderungsschreiben der deutschen Anwältin Katja Günther. Zuvor hatten sie Seiten zur Ahnenforschung oder Ähnliches besucht.

Die Münchner Rechtsanwältin Katja Günther vertritt folgende Onlinedienste:

  • Online Content Ltd
  • Online Service Ltd
  • Net Content Ltd
  • Vita Active
  • A&M Schmidtlein OHG

Vorgangsweise immer gleich

Die Onlinedienste heißen z.B. Ahnenforschung, Lebenserwartung oder Lebenstests etc. Sie erscheinen auf den ersten Blick kostenlos. Auf die Kostenpflicht wird oft nur am unteren Rand der Seite (in kleiner Darstellung) oder versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Konsumenten erkennen daher nicht sofort, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt. Darüber hinaus informieren diese Firmen nicht oder nicht in korrekter Form über das zwingende Rücktrittsrecht bei derartigen Onlineverträgen.

Von Rechnung überrascht

Erst wenn die Rechnung kommt, wird Betroffenen bewusst, dass die Anmeldung kostenpflichtig war. Mit den Abmahnungen versuchen diese Unternehmen User zur Zahlung zu bewegen. - Mehr Infos sowie Musterbriefe zum Rücktritt finden Sie auf der Website des [ Europäischen Verbraucherzentrums ].

Erneute Mahnbriefe

Immer öfter melden sich Konsumenten bei uns, die schon vor längerer Zeit ihren Rücktritt bei einer „Internet-Abzockseite“ erklärt hatten und glaubten, die Sache sei geklärt. Jetzt erhalten sie Mahnbriefe der Münchner Anwältin. Unser Rat: Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie bereits Ihren Rücktritt mit eingeschriebenem Brief erklärt haben. Sicherheitshalber können Sie eine Kopie des damaligen Rücktrittschreibens an die Kanzlei Günther schicken.

Nicht die Nerven verlieren

Gerade, weil dubiose Internet-Abzockfirmen meist keine rechtliche Grundlage für ihre Forderungen haben, versuchen sie, Konsumenten mit eindruckvollen Mahnschreiben einzuschüchtern und damit zur Zahlung zu bewegen. Vor Gericht haben diese Firmen nämlich im allgemeinen keine Chance: Eine Klage gegen eine Konsumentin, die nicht zahlen wollte, wurde vom Amtsgericht München schon vor längerer Zeit abgewiesen (link zu wwwverbraucherrecht at!).

Von weiteren Klagen ist uns nichts bekannt. So wählen die Abzock-Firmen den „inoffiziellen“ Weg und bombardieren Konsumenten mit Mahnschreiben, in der Hoffnung, dass der eine oder die andere die Nerven wegwirft und bezahlt.

Das Europäische Verbraucherzentrum des VKI hat die Rechtsanwältin Katja Günther wegen der vielen ausgesendeten Mahnschreiben um Stellungnahme aufgefordert. Bis dato hat es die Anwältin allerdings vorgezogen, nicht zu antworten und die gesetzte Frist zu ignorieren.

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