Der Hinweis „außergewöhnliche Gelegenheit“ in der Werbung für einen HiFi-Verstärker ließ die Supermarktkunden auf ein Schnäppchen schließen. Dann entdeckte einer das gleiche Gerät in einem Elektrofachmarkt zum selben Preis. Also wandte er sich an das Magazin „Test-achats“, das vom Supermarkt Folgendes erfuhr: „Der Hinweis ‚außergewöhnliche Gelegenheit’ bezieht sich nicht auf den Preis, sondern darauf, dass das Produkt üblicherweise nicht zu unserem Warensortiment gehört und nur vorübergehend bei uns erhältlich ist.“
Falsche Gelegenheit - HiFi-Verstärker