Unfallgefahr nicht zu unterschätzen
Sie sehen aus wie Miniaturausgaben von Motorrädern – die sogenannten Pocketbikes sind kaum kniehoch und erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h. Sie sind für den Straßenverkehr nicht zugelassen und gelten somit nicht als Kraftfahrzeug. Auch als Spielzeug können sie nicht eingestuft werden, weil sie für Kinder kaum zu manövrieren sind. Dennoch lassen sich offenbar immer mehr Eltern dazu verleiten, ihren Kindern ein Mini-Motorrad zu schenken. Es hat bereits ein paar grauenhafte Unfälle gegeben. Die Europäische Kommission hat nun die Mitgliedstaaten eindringlich aufgefordert, Handel und Bevölkerung auf die großen Gefahren hinzuweisen. Der Verkauf von Pocketbikes kann nicht verboten werden, wohl aber könnte die Verwendung für Jugendliche unter 14 Jahren untersagt werden.