Anbringung auf der Seitenscheibe unzulässig
Ab heuer dürfen Autobahn-Pickerl nur mehr auf die Windschutzscheibe (z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel) geklebt werden, warnt der ÖAMTC. Die Anbringung auf der linken Seitenscheibe ist laut neuer Mautordnung nicht mehr zulässig.