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Autokindersitze - Verkauf

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Ich möchte unsere alten Autokindersitze verkaufen. Worauf muss ich beim Verkauf achten?"

ECE-Prüfzeichen muss vorhanden sein

Gebrauchte Kindersitze dürfen in Österreich auch von Privatpersonen nicht verkauft werden, wenn sie nicht den gültigen Sicherheitsnormen entsprechen. Auskunft gibt das ECE-Prüfzeichen, das auf jedem Kindersitz angebracht sein muss. Die Prüfnummer muss mit 03 oder 04 beginnen, Prüfnummern mit 02 oder gar 01 am Anfang weisen darauf hin, dass das Modell nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Älter als vier Jahre sollte ein gebrauchter Kindersitz ohnehin nicht sein, wenn er seine Schutzfunktion erfüllen soll. Nur wenn Ihre alten Sitze diesen Sicherheitserfordernissen entsprechen, können Sie sie guten Gewissens verkaufen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der herstellerunabhängigen Seite www.autokindersitz.at .

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