Fehlkauf = Lehrgeld
Frau T. bat einen Bekannten, ihr eine Autobahnvignette für das kommende Jahr zu besorgen. Leider erwischte der Freund eine Ein-Wochen-Vignette. Für diese hatte Frau T. keine Verwendung und erkundigte sich bei der Autobahngesellschaft ASFINAG wegen eines Umtausches. Doch diese Möglichkeit ist im Gesetz nicht vorgesehen: Frau T. bekam den Rat, die unnütze Ausgabe als Lehrgeld für ihren Fehler zu betrachten. Von Kulanz hat der Gesetzgeber offenbar noch nichts gehört.