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Aktuelle Warnungen

Kleinanzeigen.de: Lücke beim Käuferschutz
Redaktion, 7. Mai 2026, 15:05
Nach Ansicht unseres Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) ist dies unzulässig. Wenn der Käuferschutz bei Lieferung ins Ausland von vornherein nicht anwendbar sei, dies aber weder im Bestellprozess offengelegt noch technisch verhindert werde, liege eine irreführende Geschäftspraxis durch Unterlassen wesentlicher Informationen vor sowie ein Verstoß gegen das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Die Gebühr dürfe auch nicht eingehoben werden, wenn für das Unternehmen von vornherein klar sei, dass es die Leistung nicht erbringen könne. Weiters liege ein Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung vor, da die bereits bezahlte Leistung lediglich aufgrund des Wohnsitzes in Österreich verweigert werde.
Sollten Sie mit einem ähnlichen Fall konfrontiert sein, können Sie sich an das EVZ wenden: portal.vki.at/EVZ