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Winando: Telefonische Abo-Verträge ungültig - Geld von Spar Garant zurückfordern

Gewinn vorgetäuscht, um Abo zu verkaufen. Wir klagten und erhielten Recht.

Wir klagten im Auftrag des Sozialministeriums die Spar Garant AG, die das Gewinnspielmagazin „Winando“ herausgibt. Die Spar Garant AG hatte Geld für Verträge gefordert, die nicht gültig per Telefon abgeschlossen wurden. Zudem wurden 15 Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angefochten. Das Oberlandesgericht Wien gab uns in allen Punkten Recht. Das Urteil ist rechtskräftig.   

"Sie haben gewonnen!"

Die Spar Garant AG hatte österreichische Konsumentinnen und Konsumenten angerufen, die bei Gewinnspielen unterschiedlicher Veranstalter – beispielweise an der Verlosung von Konzertkarten – teilgenommen hatten. Am Telefon wurde ihnen dann mitgeteilt, dass sie angeblich einen Gewinn gemacht hätten. Den könnten sie aber nur dann erhalten, wenn sie zuvor noch ein Abonnement abschließen. Verbraucher, die in der Hoffnung auf einen Gewinn ihre Daten bekannt gaben, erhielten statt des Gewinns eine Auftragsbestätigung für ein Abonnement des Gewinnspielmagazins „Winando“. Ihnen wurde gleich der Betrag von 99,90 Euro für die ersten drei Monate der Zeitschrift vom Konto abgebucht.

Gewinnspiel-Magazin

"Winando" ist ein monatlich erscheinendes Magazin, das von dem Schweizer Unternehmen Spar Garant AG herausgegeben wird. Darin erhalten Kunden eine Übersicht über diverse Gewinnspiele. Die Zeitschrift kostet 399,60 Euro jährlich und hat in Österreich rund 3.000 Kunden, die über die Spar Garant AG an Gewinnspielen teilnehmen.   

Das Oberlandesgericht Wien beanstandete auch die Art der Online-Bestellung des Magazins: Auf der Homepage steht blickfangartig und groß „Winando gratis nach Hause liefern lassen“, was eine kostenlose Bestellung suggeriert. Erheblich kleiner und weiter unten wird dann der Jahrespreis von EUR 399,60 angeführt. Es fehlt ein deutlicher Hinweis darauf, dass auf die Kunden eine Zahlungspflicht zukommt, befand das Gericht.   

Musterbrief zur Rückforderung

VKI-Juristin Dr. Beate Gelbmann (Bild: A.Thörisch/VKI)"Auf diese Weise telefonisch abgeschlossene Verträge sind ungültig, weil sie vom Unternehmer eingeleitet und im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt wurden“, erläutert Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. „Verbraucherinnen und Verbraucher können in solchen Fällen alle Zahlungen, die sie geleistet haben, zurückfordern.“

Einen Musterbrief zur Rückforderung gibt es unter: Ungültige Telefonverträge von Spar Garant ("Winando")

Automatische Verlängerung

Der VKI klagte ebenfalls gegen 15 Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen. So sehen die Bestimmungen unter anderem vor, dass sich das Zeitschriften-Abo nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer automatisch verlängert. Dazu Beate Gelbmann: „Bei einer solchen Automatik muss der Verbraucher vor der Verlängerung aber eigens darauf hingewiesen werden und ihm muss eine angemessene Frist für einen Widerspruch eingeräumt werden. Beides ist hier nicht erfolgt. Grundsätzlich warnen wir davor, am Telefon Daten preiszugeben oder sich unter Druck setzen zu lassen und übereilt Verträge abzuschließen.“

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