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Werbeblocker: Ghostery - Verfolger abschütteln

Hier erfahren Sie, welche Browser-Einstellungen empfehlenswert sind und wie Sie mit der Erweiterung Ghostery Tracking und Werbung reduzieren.

In KONSUMENT 9/2019 (Werbeblocker - Unbehelligt surfen ) haben wir den Basisschutz der Browser unter "besser als gar nichts" abgehakt, was bedeutet, dass man die vorhandenen Möglichkeiten trotzdem ausschöpfen sollte. Bevor wir ins Detail ­gehen, Allgemeingültiges vorab:

  • Nicht synchronisieren: Soll der Datenschutz über dem Komfort stehen, sollten Sie auf das Synchronisieren von Verlauf/Chronik, Lesezeichen, Einstellungen, Passwörtern etc. über mehrere Geräte hinweg verzichten (z.B. PC und Smartphone). Das heißt, Sie sollten sich bei keinem Browser mit einem persönlichen Konto anmelden bzw. laut ­unseren Anleitungen verhindern, dass dies automatisch geschieht, denn sonst landen Ihre Daten in einem Cloud-Speicher im Internet.
  • Do-Not-Track: Das Senden sogenannter Do-Not-Track- Anforderungen oder -Informationen benachrichtigt den Betreiber einer Website davon, dass Sie den Wunsch haben, beim Internetsurfen nicht verfolgt zu werden. Ob er diesem Wunsch nachkommt, entscheidet der Betreiber; das Aktivieren dieser Option bringt daher wenig.
  • Inkognito-Fenster: Ob "Privates Fenster", "InPrivate Brow­sen", "Inkognito-Fenster" oder "Ano­nymes Browsen": Diese Funktion bewirkt, dass der Browser keine lokalen Aufzeichnungen über Ihren Suchverlauf am Computer selbst macht. Sie ist z.B. dann praktisch, wenn Sie einen fremden Computer benutzen und sich nicht darum kümmern wollen, den Verlauf am Ende manuell zu löschen, hat aber nichts mit Anonymität im Internet zu tun.

Chrome

Chrome

Google Chrome (Logo: Google.com)Gegen den Chrome-Browser (www.google.com/intl/de/chrome) ist nur ­eines einzuwenden – nämlich, dass er vom ­Datensammler Google kommt (siehe "Was Google über uns weiß“ in KONSUMENT 10/2018 bzw. www.konsument.at/datenschutz-google-konto-verwalten102018). Nutzen Sie auf demselben Gerät andere Google-Dienste mit Ihrem persönlichen Konto (was im Fall von Gmail unvermeidlich ist), können Sie in Chrome automatisch angemeldet werden.

Um das zu verhindern, klicken Sie im ­Browser auf das Menüsymbol (drei Punkte), dann im Menüfenster auf "Einstellungen", gehen im folgenden Browserfenster ganz nach unten und klicken auf "Erweitert". Unter "Datenschutz und Sicherheit" deaktivieren Sie "Anmeldung in Chrome zulassen". Schalten Sie außerdem "Seiten vorab laden" ab. Unter "Synchronisierung und Google-Dienste" können Sie im Prinzip alles deak­tivieren, wobei aber das ­Belassen von "Safe Browsing" durchaus sinnvoll ist. ­Unter "Website-Einstellungen" und "Cookies" aktivieren Sie "Drittanbieter-Cookies blockieren"; unter "Werbung" sollte der Schalter wie vom Anbieter empfohlen auf "Aus" stehen.

Edge

Edge

Microsofts Edge-BrowserEdge ist seit Windows 10 der vorinstallierte Microsoft-Browser. Standard­mäßig schlägt Windows 10 beim erstmaligen Einrichten vor, dass Sie ein Microsoft-Konto er­stellen bzw. sich mit einem vorhandenen anmelden. (Ein solches besitzen Sie z.B., wenn Sie über eine E-Mail-Adresse ver­fügen, die als Bestandteil @hotmail, @live oder @outlook enthält, oder wenn Sie die von Microsoft bereitgestellte Cloud, also den Onlinespeicher OneDrive, nutzen.) Melden Sie sich auf Ihrem Windows-10-Computer mit Ihrem Microsoft-Konto an, werden Sie automatisch auch im Edge-Browser, im OneDrive sowie im Win­dows-Store angemeldet. Nutzen Sie hingegen ein lokales Konto „(Windows-Symbol)/Einstellungen/Konten/Ihre Infos/Stattdessen mit einem lokalen Konto anmelden“, entfällt die automatische Anmeldung bei den genannten Microsoft-Diensten und es erfolgt keine Synchronisation der Browserdaten und -einstellungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass beim Internetsurfen gar keine Daten mehr an Microsoft und andere übermittelt werden.

Einstellungen

Klicken Sie auf die drei Punkte rechts oben und danach im Menüfenster auf „Einstellungen“. Unter „Allgemein“ können Sie ganz unten das Synchronisieren ausschalten. ­Klicken Sie nun in der Leiste links das Schloss-Symbol („Datenschutz und Sicherheit“) an. Im Feld unter der Überschrift „Cookies“ wählen Sie „Nur Cookies von Drittanbietern blockieren“. „Such- und Web­sitevorschläge“ sowie „Suchverlauf“ sind Komfortfunktionen, auf die man ungern verzichtet, aber Sie können es ausprobieren. Unbedingt abschalten sollten Sie die ­„Seitenvorhersage“. In der Kritik von Datenschützern steht die Funktion „Windows ­Defender SmartScreen“. Auch wenn es sich an sich um eine Sicherheitsfunktion handelt, raten wir, sie abzuschalten. Sowohl mit als auch ohne sollten Sie beim Surfen und Herunterladen aufmerksam und kritisch sein. Wenn Sie ein Microsoft-Konto ver­wenden, klicken Sie abschließend auf das Schieberegler-Symbol („Erweitert“). Dort können Sie Microsofts Sprachassistentin Cortana in Edge abschalten.

Firefox

Firefox Browser (Logo: Mozilla)Abgesehen davon, dass der Mozilla-Firefox (www.mozilla.org/de/firefox) die Google-Suche vorinstalliert hat, handelt es sich um einen bewährten, von den Großkonzernen unabhängigen Browser mit integriertem Tracking-Schutz. Er ist  keinesfalls vollständig, aber umfassender als bei der Konkurrenz.

Klicken Sie auf das Menüsymbol (drei Balken), dann im Menüfenster auf „Einstellungen“ und zuletzt auf „Datenschutz & Sicherheit“. Unter „Seitenelemente blockieren“ wählen Sie „Benutzerdefiniert“. Setzen Sie vor allen dort angeführten Optionen einen Haken. Neben den Elementen zur Aktivitätenverfolgung wählen Sie „In allen Fenstern“ und neben „Cookies“ „Alle Cookies von Drittanbietern“. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Alle Tabs neu laden“.

Do-Not-Track-Informationen

Unterhalb des blauen Feldes, bei den „Do Not Track“-Informationen, sollte die Option „Nur wenn Firefox bekannte Elemente zur Aktivitätenverfolgung blockieren soll“ markiert sein. Noch weiter unten auf der Seite finden Sie den Punkt „Datenerhebung durch Firefox und deren Verwendung“. Entfernen Sie hier alle Haken.

Rufen Sie nun eine Ihnen bekannte Website auf. Links neben der Adresszeile von Firefox sehen Sie nicht nur das mittlerweile bekannte Vorhängeschloss-Symbol, sondern auch ein Schild-Symbol. Wenn Sie dieses anklicken, erhalten Sie weitere Informationen zu den von Firefox blockierten Elementen bzw. können Sie die Blockierung für die betreffende Website aufheben.

Opera

Opera

Opera BrowserDie Besonderheit des Opera-Browsers (www.opera.com/de/download) ist der integrierte Werbeblocker, der allerdings auch kein Ersatz für eine einschlägige Browser-Erweiterung ist – schon allein deshalb, weil in der Basiseinstellung Ausnahmen vorgesehen sind. Diese stehen im Zusammenhang mit der schon in KONSUMENT 9/2019 (LINK LINK LINK) angesprochenen "akzeptablen Werbung“ – akzeptabel freilich laut Anbieterdefinition. Opera ist ähnlich wie Mozilla weitgehend unabhängig von den großen Internetkonzernen, wurde allerdings im Jahr 2016 von chinesischen Investoren übernommen. Die Hauptniederlassung von Opera befindet sich weiterhin in Norwegen, wo der Browser ursprünglich entwickelt wurde.

Klicken Sie links oben auf das rote Opera-Symbol und dann im Menüfenster auf „Einstellungen“. Möchten Sie den integrierten Werbeblocker verwenden, aktivieren Sie "Werbung blockieren". Unter "Ausnahmen verwalten“ entfernen Sie der Reihe nach die dort aufgelisteten Namen, und zwar jeweils nach Klick auf die drei Punkte rechts daneben. Klicken Sie nun in der linken Spalte auf „Erweitert“, „Datenschutz & Sicherheit“. Da Opera die Google-Suche vorinstalliert hat, sollten Sie den „Vorhersageservice zur Vervollständigung von Suchanfragen und URLs“ sowie die „Vorhersagefunktion zum schnelleren Laden von Seiten“ deaktivieren.

Rückgriff auf Google

Es handelt sich zwar um Komfortfunktionen, diese greifen aber direkt auf Google-Services zurück. Deaktivieren Sie außerdem den „Automatischen Absturzbericht“, das Senden von „Informationen über die Verwendung der Funktionen“, den Abruf von „Bildern für vorgeschlagene Quellen“ sowie die Übermittlung von „Nachrichtennutzungsdaten“ zur Verbesserung der Personalisierung.

Gehen Sie nun zu den „Website-Einstellungen“. Dort sollte „Websites dürfen Cookiedaten speichern und lesen“ aktiviert bleiben, weil sonst viele Internetseiten nicht wie erwartet funktionieren. Zugleich sollten Sie aber „Drittanbieter-Cookies blockieren“ gleichfalls einschalten.

Werbung und Tracking

Werbung und Tracking

In KONSUMENT 9/2019 (Werbeblocker - Unbehelligt surfen) haben wir fest­gehalten, dass ein effektiver Schutz vor Werbung und Tracking nur mithilfe einer Browser-Erweiterung möglich ist. Dort ­haben wir uBlock Origin empfohlen. Nun wenden wir uns der – einfacher bedienbaren – Alternative Ghostery zu. Leider ist diese Erweiterung mit dem blauen Gespenster­logo in letzter Zeit selbst etwas aufdringlich geworden, was sich aber abstellen lässt.

Ghostery

Ghostery

Ghostery Logo Nach der Installation von Ghostery erscheint im Browser ein Willkommensfenster mit zwei wesent­lichen Optionen: „Absolvieren Sie ein Tutorial“, was zugleich die Zustimmung zur Beibehaltung der Voreinstellungen ist, sowie „Benutzerdefiniertes Setup“ (= Einrichtung). Letzteres ist datenschutzfreundlicher und wird von uns empfohlen. Klicken Sie also auf die Schaltfläche im Feld „Benutzerdefiniertes Setup“.

Im nächsten Fenster klicken Sie auf „Alles blockieren“. Das bewirkt zwar möglicherweise, dass Sie auf Internetseiten bestimmte Angebote (z.B. Bildergalerien, Videos, Nutzerkommentare) vorerst nicht nutzen können, es ist aber der einfachere Zugang, einzelne Elemente nachträglich wieder freizuschalten.

Nach Klick auf „Nächstes“, stellen Sie die Schalter bei „Smart Blocking“ und „Rewards“ auf „Aus“ und klicken erneut auf "Nächstes“. Auf dieser Seite entfernen Sie den Haken im Kästchen, in dem es um das Teilen von „Human-Web-Daten“ geht. Es handelt sich um einen vom Anbieter ­kreierten Begriff für eine Methode zur Sammlung anonymer Daten. Nach Klick auf „Nächstes“ ist die Einrichtung abgeschlossen. Sie können das Tutorial absolvieren, um Ghostery kennenzulernen, oder klicken sofort auf "Erledigt“. Um das Setup später zu wiederholen, müssen Sie in den Brow­ser-Einstellungen zu den Add-ons/Erwei­terungen gehen. Die restlichen Ghostery-Einstellungen erreichen Sie über das kleine Gespenst in der Symbolleiste des Browsers.

Blockierte Elemente

Rufen Sie eine Ihnen bekannte Internetseite auf. Neben dem Gespenstersymbol wird in einem kleinen Feld eine Zahl angezeigt. Ein Klick darauf öffnet ein Fenster mit einer Statistik. Wählen Sie „Detailansicht“, um die Liste der gefundenen und blockierten (= durchgestrichenen) Elemente zu sehen. Sie können hier durch Klick auf den Namen mehr zu den Trackern erfahren bzw. sie auf der aktuellen Website oder generell zulassen und sie auch wieder blockieren (Klick auf eines der drei rechts vom Namen angezeigten Symbole. Danach nicht vergessen: jedes Mal via Ghostery-Fenster die Seite neu laden!).

Wenn Sie auf die drei Punkte rechts oben klicken, gelangen Sie zu den Ghostery-Einstellungen. Gehen Sie in der linken Spalte zu „Allgemeine Einstellungen“. Belassen Sie die gesetzten Häkchen bis auf zwei ­Ausnahmen: Deaktivieren Sie „Von Web­sitebetreibern erstellte Tracker zulassen“ und aktivieren Sie im Gegenzug „Neue zu Ghostery hinzugefügte Tracker standardmäßig blockieren“. Die „Benachrichtigungen“ können Sie unverändert lassen. Sie erhalten so Zusatzinformationen. „Opt-in“ meint die Möglichkeit, anonyme Daten mit Ghostery zu teilen. Ob und in welcher Ecke Sie die „Lila Box“ (= eine Benachrichtigung über aktuell gefundene Tracker) anzeigen lassen möchten oder nicht, ist Geschmacksache und lässt sich jederzeit ändern. Die voreingestellte Zeit von 15 Sekunden ist jedenfalls zu lang; es genügen auch 5 Sekunden.

Begriffserklärung

  • App (Kurzform von englisch: Application): Applikation, Anwendung, Programm für Computer und/oder Smartphone.
  • Browser-Erweiterung (auch: Add-on): Softwaremodul, das in einen Internetbrowser integriert wird und dessen Funktions­umfang erweitert.
  • Cloud (englisch: Wolke): Ein von einem Anbieter betriebener Verbund von Computern und Festplatten, der von den Nutzern standortunabhängig via Internet als Datenspeicher verwendet werden kann.
  • Cookie (englisch: Keks): Kleine Textdatei. Speichert lokal auf der Computerfestplatte Daten über besuchte Webseiten, die beim erneuten Besuch automatisch wieder aufgerufen werden. Dadurch hat aber auch der Webseitenbetreiber Zugriff auf diese Informationen.
  • Tracker (englisch: Verfolger): Oberbegriff für Tools (Werkzeuge) zur Nachverfolgung (Tracking) und Auswertung des Nutzungsverhaltens im Internet.

Buchtipp: Handbuch Datenschutz

Ob das Bezahlen im Supermarkt, die Benutzung eines Smartphones oder das Surfen im Web: Vieles im Alltag ist mit dem Austausch von Daten verbunden. "Gratisdienste“ bezahlen Sie mit Ihren persönlichen Daten. Die großen Player wie Google, Facebook und Apple sind bekannt, doch im Hintergrund agiert eine große Zahl an Unternehmen, die Daten sammeln, auswerten und zu Geld machen. Dieses Buch gibt nicht nur Einblick in das Big-Data-Business, sondern motiviert zu einem möglichst sparsamen Umgang mit den eigenen Daten. Wo greifen die Datenkraken in unseren Alltag ein? Was können Sie tun, um Privatsphäre möglichst zu bewahren?

Leseprobe und Buch finden Sie unter www.konsument.at/hb-datenschutz.

Aus dem Inhalt

  • Der Wert der Daten
  • Das große Geschäft
  • Die Datafizierung aller Lebensbereiche
  • Altbekannte Forschungsinstrumente
  • Die Vernetzung der Welt
  • Psychographische Segmentierung
  • Die neue Datenschutz-Grundverordnung
  • Lexikon der Datensammler
204 Seiten, 19,90 € + Versand

 

 

 

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